/ Ja zum Ausländer-Wahlrecht
Bereits jetzt gebe es in Luxemburg ein erhebliches demokratisches Defizit, da 44% der hier wohnenden Bevölkerung vom demokratischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen sind, so das wichtigste Argument. Die Nicht-Luxemburger im Lande könnten sich bereits jetzt an den europäischen und an den Gemeinderatswahlen beteiligen. Es spreche daher nichts dagegen, dieses Recht auf die nationalen Wahlen auszudehnen. Zudem sei klar, dass sie die Luxemburger Nationalität beantragen müssen, wenn sie ein Abgeordneten- oder ein Ministermandat annehmen wollten.
Der LCGB ist jedoch gegen eine Begrenzung der Ministermandate auf zwei Regierungsperioden. Luxemburg verfüge nicht über die benötigte kritische Masse, um alle zehn Jahre die Minister zu wechseln. Zudem würde dies die Politiker aus dem Privatsektor benachteiligen.
Auch das Wahlrecht ab 16 Jahren trifft nicht auf die Zustimmung des LCGB. Jugendliche seien in dem Alter noch minderjährig, also nicht unterschriftberechtigt. Zudem sei nicht klar gestellt, ob sie nur das aktive oder auch das passive Wahlrecht haben sollen.
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