/ In Wohngebiet: Ricke gerissen
RODANGE – Was sich am vergangenen Freitag gegen 16.30 Uhr in der Rodanger rue des Romains abspielte, hielten die beiden Jagdpächter Enzo Martinelli und Jeannot Fischer schriftlich fest und ließen es samt Bildmaterial der Tageblatt-Redaktion zukommen.
Aus ihrem Bericht geht hervor, dass ein Zeuge im Auto nach Lamadelaine unterwegs gewesen ist, als aus Richtung Titelberg eine dreijährige Ricke, vor einem Schäferhund und einem Golden Retriever flüchtend, auf die Straße lief. Das Tier sei auf dem Asphalt ausgerutscht und die Hunde sollen sofort zugebissen haben. Die Schreie der Ricke seien „duerch Muerch a Schank“ gegangen.
Der Zeuge habe versucht die Hunde von dem Reh fernzuhalten, doch der Schäferhund habe ihm die Zähne gezeigt und sich geschickt, ihn anzugreifen. Da habe sich der Mann in sein Auto gerettet, von wo er dann den Vorfall fotografisch festhielt. Zwei Bauarbeiter, mit Schaufel und Brettern bewaffnet, hätten die beiden Hunde schließlich in die Flucht schlagen können.
Anschließend errichteten Polizeibeamte Protokoll gegen unbekannt und das verendete Wild wurde vom Revierförster entsorgt. Die Polizei bestätigte auf Nachfrage, dass an besagtem Tag in der rue des Romains ein junges Reh von zwei Hunden totgebissen wurde.
Hundebesitzer habensich gemeldet
Die Besitzer hätten sich gestern Morgen bei der Polizei gemeldet. Als Antwort auf die Frage, warum die Hunde frei herumgelaufen sind, habe es geheißen, die beiden wären ausgebüchst.
Doch was riskieren die Besitzer nun? Zivilrechtlich sind sie dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund keinen Schaden anrichtet. Sollte er dies, wie in diesem Fall, doch tun, muss der Besitzer für den angerichteten Schaden aufkommen. Hier könnten beispielsweise das getötete Tier sowie die Reinigung des Straßenbelags und die Entsorgung des Tierkadavers in Rechnung gestellt werden.
Strafrechtlich sind mit dem „Muppe“-Gesetz vom 9. Mai letzten Jahres Bußgelder zwischen 25 und 250 Euro vorgesehen. So besagt dieses Gesetz unter anderem: „… les détenteurs des chiens sont obligés de garder leur chien sous contrôle et de le reprendre en laisse en cas de besoin“. Dieser Auszug betrifft die Orte, an denen es nicht schon von vornherein Leinenzwang gibt.sz
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