/ Illegale werden regularisiert

Am 2. Januar hat Luxemburg eine kleine Regularisierungsaktion für Bürger aus Nicht-EU-Ländern gestartet, die sich illegal im Land aufhalten. Sie können sich bis zum 28. Februar 2013 bei den Behörden melden. Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, wer nachweisen kann, dass er seit mindestens neun Monaten gearbeitet hat. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber dem Betroffenen einen unbefristeten Arbeitsvertrag ausstellt. Bestraft wird der Arbeitgeber wegen der bisherigen Beschäftigung eines Illegalen nicht.
Beschäftigungs- und Immigrationsminister Nicolas Schmit.
Personen, die in den letzten Monaten mehrere Arbeitgeber, müssen eine feste Anstellung des letzten Patrons bekommen. Für die restliche Zeit reicht lediglich ein Beweis für die Erwerbstätigkeit. Das können etwa Zeugenaussagen von Arbeitskollegen sein. Wer derzeit gleich mehrere Arbeitsstellen hat, weil er etwa als Reiniungskraft arbeitet, muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag für alle Arbeitgeber vorlegen. Die Arbeitswoche muss 40 Stunden betragen.
Nur Erwerbstätige werden regularisiert
Die Regularisierung betreffen lediglich die erwerbstätigen Antragsteller, betonte Beschäftigungs- und Immigrationsminister Nicolas Schmit am Donnerstag. In einer zweiten Phase würden dann die Familienangehörigen regularisiert, sagte er. Die Anmeldefrist bis zum 28. Februar werde keinesfalls verlängert.
Die Regularisierungsaktion wird von einer geplanten Gesetzesänderung zur Bestrafung der Patrons begleitet, die illegal in Luxemburg lebende Personen beschäftigen. Der Entwurf sieht eine Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis zu einem Jahr vor.
Am Nachmittag wollte Schmit mehrere Vereinigungen treffen, die sich um ausländische Bürger kümmern.
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