/ Illegal Beschäftigte regularisiert

In Luxemburg bahn sich eine Regularisierungsaktion für Personen aus Drittländern an, die sich illegal im Land aufhalten. Voraussetzung jedoch ist, dass sie seit mindestens neun Monaten beschäftigt sind. Der Arbeitgeber, der sich wegen Beschäftigung eines oder einer Illegalen bisher strafbar machte, soll nicht sanktioniert werden. Das hat Beschäftigungsminister Nicolas Schmit (LSAP) am Dienstag im Parlament angekündigt. Voraussetzung für die Regularisierung jedoch ist, dass die Betroffenen einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen.
Die illegal Beschäftigten und deren Arbeitgeber können sich ab dem 2. Januar bei den zuständigen Dienststellen melden. Die Anmeldefrist läuft bis Ende Februar. Der Ministerrat werde sich noch mit den Einzelheiten der Aktion befassen, sagte uns Beschäftigungsminister Schmit.
„Eine gute Nachricht“
Als eine gute Nachricht bezeichnete Laura Zuccoli, die Präsidentin der Asti die Ankündigung von Minister Schmit. Man müsse sich nun die Details dieser Regelung näher anschauen, betonte sie gegenüber Tageblatt.lu. Unter anderem bliebe zu klären, wie der Beschäftigungsnachweis zu erbringen sei. Probleme schaffen könnte die Bedingung des unbefristeten Arbeitsvertrags.
Die Asti hatte anlässlich der rezenten Entscheidung Frankreichs, illegal im Land Beschäftigten den Weg in die Legalität zu öffnen, eine ähnliche Geste vom Luxemburger Beschäftigungsminister gefragt.
Für seine Ankündigung hat sich Nicolas Schmit den passenden Tag ausgesucht. Der 18. Dezember ist internationaler Tag des Migranten. Die Regularisierung bedeutet nicht nur mehr Sicherheit für die bisher illegal Beschäftigten. Sie kommt auch den Sozialkassen zugute, werden die Beschäftigten und ihr Arbeitgeber in Zukunft Beiträge in die Sozialkassen entrichten müssen.
Die letzte, große Regularisierungsaktion in Luxemburg fand im Jahr 2001 statt. Sie betraf nicht nur Personen, die in Beschäftigung waren, sondern auch solche, die während mindestens drei Jahren in Luxemburg gewohnt hatten.
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