/ Häusliche Gewalt: Strengere Sanktionen, aber auch Hilfe
Léon Marx
Der Ministerrat segnete den Neuen Textentwurf zwar schon im Juni ab, doch erst Ende August ging der Text im Parlamentssekretariat ein, nachdem Großherzog Henri die Deponierung im südlichen Cabasson formal abgesegnet hatte.
Der von Chancengleichheitsministerin Françoise Hetto-Gaasch vorgelegte Text verfolgt drei Hauptziele: Der Kreis der potenziellen Opfer von häuslicher Gewalt wird allgemeiner definiert (bislang bestand eine einschränkende Liste). Zum anderen sollen die Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden, und schließlich sollen die Täter neben der Strafe auch stärker in die Verantwortung genommen werden. Denn die freiwillige Beratung, die in dem aktuellen Text bereits vorgesehen ist, wird nur von 12 Prozent der Täter genutzt.
Laut dem neuen Gesetzentwurf muss sich jeder Täter innerhalb von 14 Tagen nach seiner Wegweisung von einer staatlich anerkannten Institution aus dem Sozialbereich beraten lassen.
14 Tage, das ist auch die neue Dauer einer Wegweisung. Bislang war eine solche auf zehn Tage begrenzt. Die polizeiliche Wegweisung kann vom Präsidenten des zuständigen Bezirksgerichts nach Ablauf dieser Frist auf bis zu drei Monate verlängert werden. Eine Wegweisung ist wie bereits in der aktuellen Gesetzgebung auch an das Verbot gekoppelt, Kontakt mit der angegriffenen Person aufzunehmen. Verschärfend hinzu kommt die Einführung einer „Bannmeile“ von 100 Metern.
Zudem kann der Richter festlegen, dass die weggewiesene Person bestimmte Orte nicht besuchen darf, weil sie dort auch ungewollt dem Opfer begegnen könnte. Auch kann der weggewiesenen Person untersagt werden, ihren neuen Wohnsitz in dem gleichen Stadtviertel zu nehmen, in dem das Opfer wohnt. Mit dem neuen Text nimmt sich der Gesetzgeber auch der indirekten Opfer von häuslicher Gewalt an. Gemeint sind damit vor allem die Kinder, die – oft über Monate hinweg – gewalttätigen Szenen in der Familie zusehen müssen.
Mit oft traumatischen Folgen. Auch wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen sie selbst richtete. In den 302 Haushalten, in denen es 2009 zur Wegweisung eines Partners kam, lebten nach den Statistiken des Ministeriums 450 Kinder, davon 378 minderjährige.
Dass die Kinder, vor allem kleine Kinder, als Zeugen von häuslicher Gewalt nicht ausreichend betreut würden, ist eine Kritik, die praktisch seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über häusliche Gewalt im Jahr 2003 immer wieder von Experten erhoben wurde, zuletzt in dem externen Evaluationsbericht von Beate Stoff im Jahr 2009.