/ Haftstrafe, Fahrverbot und Geldbuße

Der Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall vom 17. Juli 2011 wurde am Donnerstag fortgesetzt. Gegen 1.30 Uhr hatte ein Autofahrer, wegen einer sehr nassen Fahrbahn, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und prallte gegen die Leitplanken. Die vier Insassen, eine belgische Familie, wurden nicht verletzt. Sie stiegen auf dem Standstreifen aus um die Schäden an ihrem Wagen zu begutachten. Kurze Zeit später geriet genau auf derselben Stelle ein weiteres Fahrzeug, in dem fünf Personen saßen, bei einem Überholmanöver ins Schleudern und rannte gegen den ersten Wagen.
Die Familie aus Belgien wurde von dem zweiten Wagen angefahren. Beide Eltern wurden tödlich verletzt. Der Fahrer des zweiten Wagens muss sich nun vor der Strafkammer wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Laut einem Gutachter war der erste Wagen mit 80 km/h und der zweite Wagen mit rund 122 km/h unterwegs. Fakt ist ebenfalls, dass der Zustand der hinteren Reifen des ersten Wagens sehr schlecht war. Hinzu kommt, dass laut Experte an dieser Stelle verschiedene Platten mit unterschiedlichen Straßenbelägen liegen. Das Regenwasser soll auf den zwei Belägen unterschiedlich gut abgeflossen sein. Deswegen sollen die zwei Wagen ins Schleudern geraten sein.
„Augen auf der Straße“
Am Donnerstag trat der Beschuldigte vor den Präsidenten der Strafkammer, Prosper Klein. „Ich hatte meine Augen nicht auf dem Tachometer sondern auf der Straße, deswegen kann ich mich nicht genau erinnern, wie schnell ich genau fuhr. Allerdings bin ich der Meinung, ich sei langsamer als 122 km/h gefahren“, so der Angeklagte. Er entschuldigte sich dann, bei den Hinterbliebenen. Anschließend schilderte der 37-Jährige wie er versuchte, die Verletzten noch zu retten. Ebenfalls gab er an, an dem Abend nichts getrunken zu haben. Was auch bewiesen wurde.
Es wurde dann am Donnerstag Nebenklage von Seiten der Rechtsanwälte der Opfer eingereicht. Insgesamt wurden 50.000 Euro gefordert.
„Falle für die Autofahrer“
Die Verteidigerin des Angeklagten, Me Tonia Frieders-Scheifer, berief sich in ihrem Plädoyer auf die Aussage des Gutachters: „Diese Stelle war aufgrund des Belages eine Falle für die Autofahrer“. Die Rechtsanwältin bat das Gericht, keine Haftstrafe zu sprechen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Anouk Dumont, ihrerseits beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zudem wurden ein Fahrverbot von drei Jahren sowie eine Geldstrafe gefordert.
Das Urteil in diesem Prozess wird am 23. Oktober gefällt.
(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)
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