/ Grundmauern weg, Baugenehmigung weg
Wir erinnern uns: Im Jahr 2010 war am gleichen Ort ein kleines Häuschen in Rekordzeit zu einer pompösen Villa geworden. Weder der damalige Förster noch die Bautenpolizei hatten eingegriffen und erst als diese Affäre öffentlich wurde, gab der Architekt dieses Bauherren als Entschuldigung an, die Fundamente und Grundmauern seien derart schlecht gewesen, dass man von Grund auf neu bauen musste. Alle schauten weg, so auch der damalige Bürgermeister Helminger und seine Beamten. Damit war der Weg frei für weitere ähnliche Bauvorhaben.
Nur wenige Meter davon entfernt war es kurze Zeit später das gleiche Szenario. Aus einem kleinen alten Haus sollte eine grosse Villa werden, doch der Bürgermeister, der in der Zwischenzeit Xavier Bettel hieß, griff ein und verhängte einen Baustopp, da sich der Bauherr nicht an die Auflagen gehalten hat. Der Mann konnte aber später weiterbauen, da er vor dem Verwaltungsgericht klagte und Recht bekam: Die vom Gesetz her geregelte Frist für den Baustopp war nicht eingehalten worden, somit war der Einwand ungültig. Die zweite Villa auf dem “Eecherfeld” konnte somit in die Realität umgesetzt werden.
Grundmauern müssen stehen bleiben
Im Dezember 2014 erhielt ein bekannter hauptstädtischer Bürger eine Genehmigung für die Instandsetzung und teilweise Umänderung eines bestehenden Hauses auf dem gleichen “Eecherfeld”. Auch hier wurden Auflagen an die Erlaubnis gekoppelt, so hieß es z.B.: “La construction sera renovée sans démolution des murs extérieurs existants” oder auch noch “En aucun cas la surface construite brute projetée ne pourra dépasser la surface construite brute existante”.
Die Arbeiten begannen und rund um das Haus wurden gleich hohe Sichtschutzwände errichtet. Dem neuen, zuständigen Förster kam dies spanisch vor und so entschied er sich, eine Kontrolle vor Ort durchzuführen. Er musste feststellen, dass sich der Bauherr keineswegs an die Auflagen gehalten hat. Ein Teil des Hauses, das lediglich renoviert werden sollte, war dem Erdboden gleichgemacht worden. Wenig später, genauer gesagt am vergangenen 9. Mai, erlies der Staatssektretär im zuständigen Ministerium, Camille Gira, einen Baustopp mit sofortiger Wirkung.
Hat man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt?
Strenge Kontrollen
“Unser Gesetzgebung spricht eine deutliche Sprache und deshalb werden Genehmigung betreff Bauten in Naturschutzzonen auf Anordnung von Ministerin Carole Dieschbourg und von mir selbst strengstens kontrolliert. Werden, wie in diesem Fall, die Auflagen nicht eingehalten, werden die Arbeiten sofort gestoppt.” In diesem Fall werde es wohl auch keine Genehmigung mehr geben, da die Grundmauern abgerissen wurden. “Wann näischt méi do ass, kann och näischt méi opgebaut ginn.” Deswegen sollte man bei einer Renovierung in einer Naturschutzzone extrem vorsichtig vorgehen, damit das bestehende Haus nicht zusammenfällt, denn in dem Fall ist eine Genehmigung definitiv futsch, so Gira weiter.
Laut unseren Informationen ist dieses Beispiel vom “Eecherfeld” kein Einzelfall. In letzter Zeit seien mehrfach Baustopps wegen ähnlicher Vorgänge verhängt worden. Gegenüber RTL hob Camille Gira am Montagabend hervor: “Wir halten Projekte in Naturschutzzonen genauestens im Auge. Die Zeit der Tricksereien muss endgültig der Vergangenheit angehören.”
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