Grenzgänger-Kinder werden entschädigt

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„Kinder von Grenzgängern, die weniger als fünf Jahren in Luxemburg tätig sind, haben Recht auf ein Stipendium“. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts am Montagnachmittag.

Grenzgänger-Kinder haben das Recht in den Genuss von Studienbeihilfen zu bekommen. Dies betrifft das Schuljahr 2010/11 sowie 2012/13. Das teilte der OGBL am Montag mit und beruft sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts das somit den Klagen von Grenzgänger-Kindern Recht gibt. Die neu ins Gesetz eingebaute Fünfjahresklausel bezüglich der Berufstätigkeit der Eltern darf allerdings nicht retroaktiv genutzt werden, heißt es.

Am 20. Juni 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Luxemburger Staat bezüglich der Regelungen der Studienbeihilfen Unrecht gegeben. Das aktuelle Gesetz sei zu restriktiv, so die Richter. Luxemburg solle auch den Kindern von Grenzgängern Studienbeihilfen zahlen, forderte der Gerichtshof.

Anfang Juli hatte das Parlament das Studienbeihilfe-Gesetz novelliert. Es schreibt nun eine Fünf-Jahre-Klausel für die Erteilung eines Stipendiums an Grenzgänger-Kinder vor. Die Eltern der beantragenden Kinder müssen mindestens während fünf Jahren in Luxemburg berufstätig sein.