Google bleibt stur

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Google lässt sich von Luxemburgs Datenschutzkommission nicht beeindrucken. Luxemburg werde auch weiterhin kein Einspruchsrecht vor der Veröffentlichung der Bilder eingeräumt, so eine Sprecherin des Internet-Konzerns auf unsere Anfrage hin.

Am Freitag war bekannt geworden, dass Google sein Streetview-Projekt für Luxemburg vorerst unterbrechen muss. Die Datenschutzkommission hatte der Firma das Fotografieren in Luxemburgs Ortschaften untersagt. Der Grund: Privatpersonen wird das Recht verweigert, Google die Aufnahme ihrer Wohnung noch vor der Veröffentlichung der Fotos auf dem Internet zu verbieten. Anders als in Deutschland, dem Google dieses Recht einräumte.  Personen in Luxemburg, die eine Veröffentlichung von sie betreffenden Fotos ablehnen, können die Unkenntlichmachung erst nach deren Publizierung beantragen. Google verspricht, die entsprechenden Aufnahmen dann zu entfernen.

Von dieser Linie will Google nicht abrücken. Für Deutschland habe man eine Ausnahme gemacht, betone Anoek Eckhardt von Google-Benelux  tageblatt.lu gegenüber. Das werde sich nicht wiederholen. Für  Luxemburg würden die in anderen Ländern angewandten Regeln gelten.

Mit der Datenschutzkommission (CNPD) sei man im Gespräch, um eine Lösung in der Angelegenheit  zu suchen, so Eckardt. Äußern wollte sich die CNPD am Montag nicht. Man sei in klärenden Gesprächen, so die  lakonische Antwort auf unsere Anfrage hin.

Keine Fahrten durch Luxemburg aus technischen Gründen

Aus technischen Gründen habe Google seine Fahrten durch Luxemburg noch nicht aufgenommen, heißt es in einem Kommuniquee der Firma.  Falls Wetter und Lichtverhältnisse es erlauben, werde man das noch im Laufe des Jahres tun.

Google veröffentlicht aus seiner Seite www.google.lu/streetview die Daten und Ortschaften, die es in den kommenden Tagen abzulichten beabsichtigt. Für Luxemburg fehlt derzeit jeglicher Eintrag.

Die Datenschutzkommission hat auf ihrer Seite www.cnpd.lu einen Brief-Vordruck veröffentlicht, mit dem man bei Google gegen die Veröffentlichung von Fotos klagen kann.

lmo

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