/ Gesetzesprojekt über die Vereinigungen: Vielen Kritiken wird Rechnung getragen

Robert Schneider
Der massive Protest führte dazu, dass Biltgen am Mittwoch während einer Pressekonferenz die Vorgehensweise zur Überarbeitung und einige, bereits vorgesehene Änderungen vorstellte.
Vor allem erklärte er aber die Methodik, mit der er das Projekt nun umändern möchte (vgl. auch unten stehenden Rahmen).
Die Vereine, die sich massiv gegen das Gesetzesprojekt gewehrt hatten, hätten manche juristisch formulierten Punkte falsch verstanden, so der Minister, der u.a. darauf verwies, die Vorgaben zur Leitung eines Vereins seien Minimalvorgaben: Das Amt des Präsidenten z.B. sei zwar nicht zwingend notwendig, die Vereine könnten sich aber weiterhin einen Präsidenten wählen.
Es darf gegrillt werden
Mehr dazu in der Tageblatt-Ausgabe von DonnerstagAuch die Grillstände bei Festen und die Getränkestände der Sportvereine würden weiterhin als „activités accessoires“ der jeweiligen Vereinigung zur Finanzierung ihrer Hauptaktivität erlaubt bleiben.
Die Vereinsverantwortlichen hatten weiter befürchtet, sie müssten jetzt jede Jahresbilanz durch ein Betriebsprüfungsunternehmen absegnen lassen. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes, das sich ja eigentlich vereinfachend auf die Arbeit der Vereine auswirken solle.
Da allerdings bei größeren Vereinigungen ohne Gewinnzweck, etwa den Unternehmen der Solidarwirtschaft mit zahlreichen Beschäftigten, eine Kontrolle wichtig sei, will der Minister nun juristisch eine zusätzliche Bezeichnung schaffen: Die Form der „Société à finalité sociale“, wie sie in der belgischen Gesetzgebung vorgesehen ist, soll für die Unternehmen der Solidarwirtschaft, aber auch z.B. für Trägergesellschaften von Spitälern geschaffen werden und deren spezifischen Anforderungen gerecht werden. Diese neue Struktur würde Druck von den Vereinen nehmen, die so nicht mit regelrechten Unternehmen gleichgesetzt würden.
Auch die Publikation der Vereinsdokumente (Satzung, Vorstände, etc.) im Memorial soll abgespeckt und vereinfacht werden. Die Regierung will weiterhin mit den Vereinen in Kontakt bleiben; ihre Anliegen seien verstanden worden, so der Minister, der im Herbst ein überarbeitetes Gesetzesprojekt vorlegen möchte.
Allerdings könne das Justizministerium nicht alle aufgeworfenen Probleme lösen. Das Thema Ehrenamt, das offensichtlich vielen Vereinsverantwortlichen am Herzen liegt, soll deshalb auf interministerieller Ebene behandelt werden. Die von der Diskussion betroffenen Ministerien haben bereits ihre Beamten für diese Gruppe benannt.
Stiftungsgesetz demnächst
Der Gesetzentwurf über die Stiftungen, der nunmehr eigenständig behandelt wird, soll recht kurzfristig ins Parlament kommen.
Auch hier sind Änderungen, wie zum Beispiel bei der Höhe der Summe, die zur Gründung notwendig ist, wahrscheinlich. Bis auf Weiteres gilt hier das aktuelle Stiftungsgesetz.
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