Genauen Unfallhergang feststellen

Genauen Unfallhergang feststellen

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Zwischen Binsfeld und Holler wurden am Samstagnachmittag zwei im Jungen im Alter von sechs und zehn Jahren bei einem tragischen Verkehrsunfall tödlich verletzt .

Nun ermittelt die Diekircher Staatsanwaltschaft, die sich am Unfalltag selbst bereits vor Ort ein erste Eindrücke verschaffte.
 

DIEKIRCH – „Wie konnte das passieren?“, war am Samstag an der Unfallstelle immer wieder zu hören. Und genau dies gilt es für die Diekircher Staatsanwaltschaft nun zu klären.
Die Ermittlungen laufen, so Staatsanwalt Jean Bour.
Um den Unfallhergang zu klären, müsse zum einen, mit Hilfe von Unfallexperten, die genaue Position aller Beteiligten zum Zeitpunkt des Unfalls definiert werden. Zum anderen erwarte man sich aber von der Rechtsmedizin Homburg weitere Erkenntnisse.
Die Autopsie der beiden Leichen sei gestern morgen durchgeführt worden.

Fahrberechtigt?

Ob der 17-jährige Fahrer des Teleskopladers im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis für ein solches Gerät ist, bleibe ebenfalls noch zu klären.
Unter anderem das Kennzeichen an dem Caterpillar deutet darauf hin, dass ein solches Gerät für den Straßenverkehr zugelassen ist. An welche Einschränkungen der Gebrauch auf öffentlichem Asphalt geknüpft ist und ob es beispielsweise erlaubt ist, die Hebevorrichtung auf öffentlichen Straßen zum Transport von Gütern zu Nutzen, muss ebenfalls noch festgestellt werden.
In diesem Zusammenhang sieht Paul Hammelmann, Präsident der „Sécurité routière“, ein ganz anderes Problem. Und zwar die Gefahr, die allgemein von landwirtschaftlichen Geräten ausgeht, wenn sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
„Et get Enginën op der Stroos, déi net op dStroos gehéieren, déi missten transportéiert gin“, so Hammelmann, wie beispielsweise Panzer auf Tiefladern.
Es gebe viele solcher Geräte, wie etwa Mähdrescher, mit denen der Fahrer bei einer falschen Bewegung riskiere Menschen aufzuspießen.
Von Fußgängeraufprallschutz könne hier überhaupt nicht die Rede sein.sz