/ G. Lentz: "Wir brauchen fünf Jahre Aufschub"
Neben den Wirten und den Gästen ist die größte einheimische Brauerei, die „Brasserie nationale“ (Bofferding und Battin), einer der Hauptbetroffenen.
Das Unternehmen, so „administrateur-délégué“ Georges Lentz, fürchtet während einer Übergangszeit nach dem Verbot große wirtschaftliche Verluste in einem Umfeld, das ohnehin schwieriger wird. Die Luxemburger Brauereien stehen in Konkurrenz mit den Großen der Branche und müssen sich trotz Überkapazitäten in Europa von etwa 40 Prozent und einem allgemeinen Konsumrückgang beim Bier behaupten, so der Brauer, der auf die Hauptaspekte eines Gutachtens der Bascharager Firma zur geplanten Gesetzesänderung verweist.
Eine „kleine Revolution“
In den Text müsse eingeschrieben werden, dass der Wirt, der Besitzer und alleiniger Betreiber einer Gaststätte ist, in der Jugendliche unter 18 keinen Zutritt haben, sein Lokal zur Raucherzone erklären könne. In diesem Fall würden weder Argumente zum Jugendschutz noch zum Schutz des Personals gelten.
Die wichtigste Forderung in dem Gutachten ist wohl Punkt 2. Die „Brasserie nationale“ argumentiert, der neue Gesetzestext stelle eine „kleine Revolution“ in der Welt der Luxemburger Gaststätten dar. Die Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, dass entsprechende Gesetze, die schnell in Kraft treten, in der Praxis zum Scheitern verurteilt seien, da sie ganz einfach nicht angewandt würden, nicht von den Wirten und nicht von den Kunden.
Die Realität zeige, so Georges Lentz uns gegenüber, dass nach einem Rauchverbot in Gaststätten der Umsatz in einer ersten Phase sinke, um sich dann erst nach und nach wieder zu erholen. Aus diesen Gründen und um Sensibilisierungskampagnen durchführen zu können, verlangt die Brauerei eine Übergangszeit bzw. einen Aufschub der Anwendung des Gesetzestextes von fünf Jahren.
Moratorium
Prinzipiell sei die „Brasserie nationale“ mit den Zielen des Gesetzes, also dem Schutz des Personals und der Jugendlichen, einverstanden und sei bereit, keine neuen Verträge mehr abzuschließen, in denen das Rauchen erlaubt werde. Man solle allerdings das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und der Branche Gelegenheit geben, sich auf die neue Lage einzustellen.
Weiter verweist das Gutachten darauf, dass ein Rauchverbot in Gaststätten in längst nicht allen Staaten besteht, also keine WHO-Regeln (Weltgesundheitsorganisation) dies verlangen, und dass der vorgesehene Text den Prinzipien der Freiheit von Handel und Industrie widerspreche.
Vertreter der Brauerei werden in den kommenden Wochen bei Vertretern der Luxemburger Parteien vorsprechen, um ihre Position darzulegen und für ein Moratorium der Anwendung des geplanten Gesetzes im Interesse der Brauwirtschaft und der Gastwirtschaften zu plädieren.
- Pokal-Finalspiele - 23. Mai 2016.
- Untere Divisionen - 22. Mai 2016.
- BGL Ligue / Ehrenpromotion - 22. Mai 2016.