Für ein Burka-Verbot

Für ein Burka-Verbot
(AFP)

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LUXEMBURG - Die ADR legt am Mittwoch ihren Gesetzesentwurf zum Verbot der Verschleierung des Gesichtes in der Öffentlichkeit vor. Der Entwurf orientiert sich an dem französischen und dem belgischen Gesetzestext.

Die Partei kritisiert vor allem, dass hierzulande keine einheitliche Regelung zu dieser Problematik besteht. Zurzeit liegt die Verantwortung zu diesem kontroversen Thema allein bei den einzelnen Gemeinden, die selbst über die entsprechenden Maßnahmen entscheiden dürfen. So sei eine Mosaiksituation zustande gekommen, die so nicht mehr tragbar sei, hieß es am Dienstag während einer Pressekonferenz. Der Entwurf orientiert sich vor allem an dem französischen und dem belgischen Gesetzestext.

Laut ADR ist es aus staatlicher Sicht vor allem eine Frage der nationalen Sicherheit, da sich unter einer sogenannten Burka oder dem Ganzkörperschleier auch Terroristen verstecken könnten, die ein Attentat planen. Des Weiteren handele man im Interesse der Bürger, da die Verschleierung des Gesichts das soziale Zusammenleben behindern würde. Ein anderer Aspekt, der für das Verbot spreche, sei der Schutz der Würde der Frauen. Die Partei ist nicht der Meinung, dass dieses Gesetz einen Eingriff in die religiösen Rechte der Frauen darstellt, da das Tragen einer Burka nicht vom Islam vorgeschrieben werde. Es handele sich hierbei um eine rezente Erfindung, der fundamentalistischen Bewegung der Salafisten.

Auf die Frage, wie die ADR zum Kopftuch in der Schule stehe, antwortete Fernand Kartheiser, dass die Partei ein solch religiöses Zeichen nicht als störend empfinden würde, da man auch ein Kreuz in der Öffentlichkeit tragen könne. Es gehe bei dem Gesetz nur um die Verschleierung des Gesichts.