Geschlossene SträndeFreispruch nach illegalem Stausee-Besuch

Geschlossene Strände / Freispruch nach illegalem Stausee-Besuch
Der Stausee-Strand bei Insenborn im Sommer 2019  Foto: Alain Rischard/Editpress-Archiv

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Trotz Verbot an den Stausee-Strand? Drei Bürger waren am 17. Mai 2020 um 18.30 Uhr nach Insenborn an den Stausee gefahren und hatten sich dort am Strand aufgehalten. Wegen des Verbots der Gemeinde wurden sie von der Polizei protokolliert. 

Die Gemeinde Esch/Sauer hatte durch eine Notstandsverordnung vom 3. April 2020 die Schließung der Strände des Stausees angeordnet und sorgte dafür, dass Verstöße gegen diese Verordnung mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro geahndet wurden. Diese Notstandsverordnung wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2020 in Übereinstimmung mit dem Gesetz bestätigt und am 20. Mai 2020 veröffentlicht.

Da sich der Vorfall aber am 17. Mai ereignete und die nationalen Einschränkungen bereits seit dem 15. Mai gelockert waren, musste das Gericht abwägen: Wiegt ein lokales Reglement nun schwerer als ein Gesetz?

Beschuldigte bestreiten Strandbesuch nicht

Was den Sachverhalt betrifft, so bestreiten die drei Beschuldigten nicht, am 17. Mai 2020 an einem der „verbotenen“ Strände gewesen zu sein. Nach Artikel 107 der Verfassung sind die kommunalen Behörden aus Gründen der öffentlichen Gesundheit grundsätzlich befugt, polizeiliche Maßnahmen durch Vorschriften zu ergreifen. Wie in diesem Fall die Schließung der Strände des Stausees. Die drei Beschuldigten behaupten aber, so gehandelt zu haben, weil sie die kommunale Regelung nicht kannten.

Sie beriefen sich auf die Änderung der großherzoglichen Grundverordnung vom 15. Mai 2020, die den Beginn einer schrittweisen „Lockerung“ in Gang setzte. Der Bevölkerung des Landes wurde damit ausdrücklich erlaubt, Versammlungen unter freiem Himmel an einem öffentlichen Ort für maximal 20 Personen abzuhalten.

Angesichts des Inkrafttretens dieser großherzoglichen Verordnung vom 15. Mai 2020 sowie der Ankündigung in den Medien, dass Menschen wieder in begrenzten Gruppen in der Natur bleiben dürfen, fühlten sie sich befugt, so zu handeln. Sie beriefen sich daher auf einen Rechtsfehler. Weil die drei Personen nicht bezahlen wollten, landeten sie am 7. Juli 2020 vor dem Friedensgericht (Polizeigericht) in Diekirch, wurden dort aber freigesprochen.

In einem anderen Urteil wurde eine Frau zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt, weil sie während der Ausgangsbeschränkungen bei ihrer Freundin zu Besuch war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.