Freispruch auf der ganzen Linie

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Fünf vermummte und bis an die Zähne bewaffnete Männer überfielen vor vier Jahren das Casino 2000 in Bad-Mondorf. Zwei Angeklagte wurden nun freigesprochen.

Vor der Kriminalkammer des Berufungsgerichtes wurden am Mittwoch die beiden Angeklagten im Prozess rund um den Überfall auf das Casino 2000 in Mondorf vom 5. März 2011 freigesprochen. In erster Instanz wurde J. zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. M. wurde auch damals freigesprochen.

Angeblich waren die Täter beim Überfall zu fünft. Ein weiterer befindet sich wegen einer anderen Straftat in der Nähe von Lyon im Gefängnis. Von den beiden anderen fehlt bis heute jegliche Spur. Im Berufungsprozess betonte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft: „In dieser Affäre gibt es zahlreiche Indizien, die zusammenpassen. Das kann einfach kein Zufall sein.“

Wusste nicht wo Luxemburg sich befindet

Anlässlich der ersten Vernehmung bei der Polizei, was den Überfall auf das Casino in Mondorf angeht, hatte J. angegeben, nicht zu wissen, wo sich Luxemburg befindet. Auch gaben sowohl M. als auch J. an, sich nicht zu kennen. Die Generalstaatsanwältin unterstrich ebenfalls, dass J. bereits mehrere Male vorbestraft sei. Vor allem in der Schweiz und in Frankreich wurde er wegen Diebstahls mit Gewalttätigkeiten verurteilt. Die Richter jedoch kamen zum Entschluss beide Angeklagten freizusprechen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich hinter den Tätern eine Bande von rund 20 Personen versteckt, die für mehrere Überfälle auf Casinos quer durch Europa verantwortlich ist. J. wurde vorgeworfen, der Haupttäter beim Überfall am 5. März 2011 gegen 2.00 Uhr nachts gewesen zu sein. Der Verteidiger von M., Me Paul Minden, unterstrich im Prozess, dass keine eindeutigen Beweise gegen seinen Mandanten vorliegen würden.

Beute 85.000 Euro

Beim Überfall konnten die Täter 85.000 Euro erbeuten. Von M. wurden am Tatort keine DNASpuren gefunden. Fakt ist, dass bei einer Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Brüssel DNA-Spuren von beiden Angeklagten in einem Auto gefunden wurden, das als Fluchtfahrzeug bei einem anderen Überfall genutzt worden war. Zudem waren an dem Fahrzeug luxemburgische Nummernschilder angebracht, die kurz vor dem Überfall auf das Casino in Bettemburg geklaut worden waren. Der Angeklagte M. wollte sich sowohl in erster als auch in zweiter Instanz nicht zu den DNA-Spuren und zur Fahrzeugkontrolle äußern.

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