Schwere KindesmisshandlungFrau wird zu fünf Jahren verurteilt, davon drei auf Bewährung

Schwere Kindesmisshandlung / Frau wird zu fünf Jahren verurteilt, davon drei auf Bewährung
2014 soll die Angeklagte der Tochter ihres Freundes den Arm gebrochen haben Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Vor dem Berufungsgericht in Diekirch ging es am Dienstag um einen schweren Fall von Kindesmisshandlung. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, der Tochter ihres Partners den Arm gebrochen zu haben. Das Urteil aus erster Instanz wurde bestätigt: fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung.

Ana Isabel M. L. war Anfang letzten Jahres vom Diekircher Bezirksgericht wegen schwerer Kindesmisshandlung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie legte Berufung ein. Der Angeklagten war u.a. vorgeworfen worden, im Jahre 2014 dem damals zweijährigen Mädchen ihres Partners den linken Arm gebrochen zu haben.

Das Opfer hatte wohl auch zuvor schon keine glückliche Kindheit – so soll es ebenfalls von seiner leiblichen Mutter grob behandelt worden sein. Der Vater erhielt bei der Trennung das Sorgerecht, doch mit seiner neuen Freundin soll sich die Situation ganz und gar nicht verbessert haben. Die Kinderklinik informierte die Ermittler später über die Missstände – und brachte den Fall so ins Rollen.

Der deutsche Gutachter hatte dem Gericht Röntgenbilder überreicht, die die massive Gewaltanwendung dokumentieren. Er sprach von erheblicher Gewalteinwirkung – insbesondere deshalb, weil bei Kindern die Knochen noch biegsam sind und eigentlich nicht so schnell brechen. Der Ermittler sprach von widersprüchlichen Aussagen der leiblichen Mutter und der Freundin des Vaters. Laut Ermittler habe das Kind der Dolmetscherin gesagt: „De Bobo um rietsen Aarm huet d’Ana gemaach.“ Der Vater soll nichts bemerkt und seelenruhig zugeschaut haben, als das Kind wieder zu seiner leiblichen Mutter zurückmusste.

Me Philippe Stroesser hatte in den beiden Instanzen mildernde Umstände gefordert – immerhin habe seine Mandantin nach dem „Unfall“ ein Krankenhaus aufgesucht, damit dem Kind dort geholfen werden konnte. Außerdem sei sie ja auch – unabhängig von ihren verschiedenen widersprüchlichen Aussagen – geständig gewesen und sei mit der U-Haft schon bestraft genug.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft zeigte Verständnis für die Sorge, was denn die Zukunft der Angeklagten angeht, die selbst eine kleine Tochter hat und die Ermittler wohl aus Angst, diese zu verlieren, angelogen hat – der Verteidiger habe jedoch die nachgewiesenen Verletzungen untertrieben. Er forderte die Bestätigung der ersten Instanz mit einer eventuellen Streckung der Bewährungsfrist.

Gestern nun wurde das Urteil aus erster Instanz, also fünf Jahre Haft mit deren drei auf Bewährung, bestätigt.