/ Finanzspritze gegen den Lärm
Siebzehn Straßen liegend in den hauptstädtischen Vierteln Cents, Bonneweg, Neudorf und Hamm sind von Luftlärm stark beeinträchtigt. Rund 360 Gebäude sind betroffen. Nun können Einwohner in den besagten Straßen aufatmen. Ab den 1. Mai stellt der Staat eine finanzielle Unterstützung für Lärmisolierung der Wohungen bereit. Zur Verfügung stehen insgesamt 6 Millionen Euro. Das teilte der stellvertretende Nachhaltigkeitsminister Marco Schank anlässlich einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen mit.
Um in den Genuss einer staatlichen finanziellen Hilfe zu kommen, müssen die Anrainer einen Antrag bei der Umweltverwaltung stellen. Des Weiteren muss das Gebäude in einer Zone liegen, die von Fluglärm betroffen ist, also wo der Dezibelwert weit über 70 liegt. Um dies festzustellen kommt die sogenannte Lärmkarte aus dem Jahr 2006 zum Einsatz. Danach muss ein Fachexperte eingeschaltet werden, der das Gebäude unter die Lupe nimmt. Für die Isolierungsarbeiten an einem Einfamilienhaus bekommt der Besitzer maximal 12.500 Euro vom Staat. Für eine Wohnung sind es deren 6.250 Euro.
Eine staatliche Finanzspritze kann für eine parallele Thermo- und Lärmisolierung beantragt werden. Nur Inhaber von Gebäuden, die vor 1986 errichtet wurden, dürfen einen Antrag stellen.
Der stellvertretende Nachhaltigkeitsminister Marco Schank ließ durchblicken, dass im Laufe des Jahres die Lärmkarten aktualisiert werden. Die letzten Karten stammen aus dem Jahr 2006. Bezüglich der Polemik rund um das von den Anrainern geforderte Nachtflugverbot wollte sich Marco Schank nicht äußern.
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