/ FEJ solidarisch
Der FEJ zufolge hätten die Polizeibeamten falsch gehandelt. Sie hätten den Presserat nicht informiert. Auch seien ihre Handlungen illegal gewesen. „Es handelt sich um einen schweren Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“, so der Präsident der FEJ Arne König in einer Mitteilung.
Die FEJ warnt vor einem offensichtlichen Verstoß gegen die Pressefreiheit.
Am Donnerstagmorgen waren mehrere Beamte im Verlagshaus st.paul vorstellig geworden, um sich Unterlagen eines contacto-Journalisten anzueignen. Die Hausdurchsuchung geht auf eine Klage eines Sozialhelfers im Januar zurück.
Dieser wirft der Zeitung einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor. Die Zeitung hatte über zwei Fälle von Sorgerecht geschrieben.
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