Falscher Amokalarm im LTPES Liwingen

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Gestern Abend verbreitete sich das Gerücht, dass im Merscher oder Liwinger LTPES („Lycée technique pour professions éducatives et sociales“) eine 13e -Schülerin aus Petingen einen Amoklauf geplant hätte. Nach einer Untersuchung gab die Polizei jedoch schnell Entwarnung./ Dan Elvinger

LIWINGEN – Am Mittwochmittag kursierten bereits die ersten Gerüchte im Lyzeum für soziale und erzieherische Berufe. Eine Schülerin einer 13e soll einen Amoklauf geplant haben. Sofort wurde das Lehrpersonal informiert.
Die Schüler verbreiteten die Nachricht, dass auf der Internetplattform Facebook eine Liste von 70 Schülern veröffentlicht wurde, die beim Amoklauf getötet werden sollten.
Bei einer späteren Befragung soll jedoch keiner diese ominöse Liste je zu Gesicht bekommen haben.
Die Polizei wurde sofort eingeschaltet, um dem Gerücht auf die Spur zu gehen. Nachdem die für diesen Fall vorgesehenen Prozeduren abgewickelt wurden, konnte ermittelt werden, dass es sich um eine Fehlinformation handelte. Auch der Verdacht, dass es sich um eine Trittbrettfahrerin handelt, wurde schnell ausgeschlossen.

Informationsversammlung

Morgen wurde dann adhoc eine Informationsversammlung im LTPES einberufen, um die Schüler aufzuklären. Auffällig war, dass viele Schüler sich aus Angst erst gar nicht in den Unterricht wagten.
Eine LTPES-Schülerin berichtet: „Viele haben sich aus Angst nicht in die Schule getraut. Vor allem ihre Klassenkameraden blieben dem Unterricht fern. Andere blieben vielleicht auch aus Scham zu Hause, weil sie das Gerücht verbreitet hatten. Heute wurde dann eine Informationsversammlung einberufen. Uns wurde der Name der betroffenen Person mitgeteilt und gesagt, dass wohl eher die Gefahr besteht, dass sie sich selber umbringt als andere. In der Vergangenheit wurde die Schülerin oft gemobbt und sie hatte Probleme, sich in die Klasse einzugliedern.
Die Schülerin soll in den kommenden Tagen mit einem Schulpsychologen in Verbindung gesetzt werden.“ 

Welche Strafen blühen Trittbrettfahrern? 
 
In Liwingen handelte es sich nicht um eine Trittbrettfahrerin, sondern einfach nur um böse Gerüchte, die im Lyzeum die Runde machten.
Trotzdem haben wir bei Jean-Paul Frising von der Staatsanwaltschaft nachgefragt, welche Strafen Trittbrettfahrern blühen.
Verschiedene Artikel des Strafgesetzbuches treten in solch einem Fall in Kraft.
Artikel 319 befasst sich mit der „fausse alerte“. Es handelt sich hierbei um die Androhung einer Gefahr, die nicht besteht. Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren und bzw. oder eine Geldstrafe bis zu 3.000 Euro drohen. Das Strafmaß hängt jedoch auch davon ab, in welcher Form die Drohungen ausgesprochen werden (Bsp.: schriftlich oder mündlich). Auch Einträge in Internetforen gelten als schriftliche Bedrohung.
Ein weiterer Artikel behandelt u.a. die Androhung eines Attentats gegen Personen. Je nach Fall kann der Täter zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren verurteilt werden. Falls der Täter jedoch eine Bedingung gestellt hat (Bsp.: Der Täter verlangt Geld, damit er die Tat nicht begeht), fällt die Strafe höher aus. Zehn Monate bis fünf Jahre können gefordert werden.
Je nach Bewertung des Strafbestands kann der Täter sogar zur Kasse gebeten werden. Rettungskräfte, die wegen einer „fausse alerte“ ausrücken mussten, können auf zivilrechtlichem Wege eine Klage gegen den Täter einreichen. Dieser muss bei Verurteilung die Einsatzkosten bezahlen.
Die Bewertung des Falls ist jedoch in diesem Kontext stark ausschlaggebend.