EU-Umwelthaftung: Luxemburger Firmen stärker in die Pflicht nehmen.

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Die Umweltkommission im Parlament will die EU-Umwelthaftung für Firmen ausweiten.

Die EU-Umwelthaftung geht vom Verursacherprinzip aus: Firmen haften für Umweltschäden, die ihre Betriebe verursachen. Der Umweltkommission im Parlament geht das aber nicht weit genug. In Zusammenarbeit mit Umweltminister Lucien Lux brachten sie deshalb am Montag mehrere Änderungsanträge an dem Gesetzesentwurf der Regierung ein, schreibt die LSAP in einer Pressemitteilung.
Roger Negri, Präsident der Umweltkommission, schlug vor, den Spielraum im Sinne des Umweltschutzes und im Interesse der Steuerzahler zu nutzen. Will heissen: Das Verursacherprinzip soll nicht nur dann gelten, wenn durch die Verseuchung des Bodens schwere gesundheitliche Schäden für den Menschen zu befürchten sind, sondern auch im Falle eines Umweltschadens. Innerhalb der EU müsse ausserdem eine Regelung zur Deckungsvorsorge gefunden werden. Die Umweltkommission fordert die Schaffung eines Risikofonds, der von den Unternehmen gespeist wird.
Mehr Infos zur Richlinie Umwelthaftung unter:
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l28120.htm