EU-Kommission zieht Luxemburg vors Gericht

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Vier EU-Mitgliedstaaten, darunter Luxemburg haben bestimmte Binnenmarktrichtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt. Sie müssen nun vor dem Europäischen Gerichtshof erscheinen.

Dabei geht es um  Gesellschaftsrecht und Corporate Governance, wie es am Donnerstag in einer Pressemitteilung der EU-Kommission heisst.
So soll Luxemburg  die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und die Richtlinie über die Gründung der Aktiengesellschaft sowie die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals nicht umgesetzt haben. Die Richtlinien hätten zwischen 2007 und 2008 umgesetzt werden müssen.
Die anderen Staaten sind  die Tschechische Republik,  Portugal und Spanien.