Dabei geht es um Gesellschaftsrecht und Corporate Governance, wie es am Donnerstag in einer Pressemitteilung der EU-Kommission heisst.
So soll Luxemburg die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und die Richtlinie über die Gründung der Aktiengesellschaft sowie die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals nicht umgesetzt haben. Die Richtlinien hätten zwischen 2007 und 2008 umgesetzt werden müssen.
Die anderen Staaten sind die Tschechische Republik, Portugal und Spanien.
19. Februar 2009 - 18.02 Uhr
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