EU-Kommission will kein Volksbegehren

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Aufregung bei den europäischen Gegnern des geplanten Freihandelsabkommens mit den USA. Die EU-Kommission verweigert ihnen ihr Einverständnis zu einem europaweiten Volksbegehren gegen TTIP.

Chlorhähnchen, Hormonfleisch, Schiedsgerichte, vor denen Unternehmen Staaten zerren können, wenn Gesetze profitgefährdend sind – Begriffe, die immer wieder im Zusammenhang mit den aktuellen Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) genannt werden.

Die Opposition gegen das geplante Abkommen ist groß in den EU-Ländern. Ein europaweites Bündnis vereinigt derzeit 230 Nichtregierungs-Organisationen aus dem sozialen und Umweltbereich, Gewerkschaften und landwirtschaftlichen Verbänden aus 21 Ländern. In Luxemburg wird die Anti-TTIP-Plattform ebenfalls von den größten Gewerkschaften, Umweltverbänden und Agrarvertretungen getragen.

Nun hat das europäische NGO-Bündnis einen ersten Rückschlag einstecken müssen. Die EU-Kommission weigert sich, eine von ihm geplante Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu registrieren. Sammelt die EBI innerhalb von 12 Monaten mindestens eine Million Unterschriften in sieben EU-Staaten, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen der EU-Bürger befassen. Die TTIP-Gegner fordern die EU-Kommission auf, die Verhandlungen mit den USA nicht abzuschließen. Sie kritisieren u.a., die Verhandllungen würden geheim geführt und dass so gut wie nichts über das eigentliche Verhandlungsmandat der Kommission bekannt ist.

Die Kommission prüft

Die Registrierung durch die Kommission ist der erste Schritt zum eigentlichen Volksbegehren. Erst dann kann mit dem Sammeln von Unterschriften in den Mitgliedsländern begonnen werden. „Vor der Registrierung einer Initiative muss die Kommission prüfen, ob bestimmte rechtliche Mindestanforderungen erfüllt sind. Offensichtlich missbräuchliche, nicht ernst gemeinte, schikanöse, gegen die europäischen Werte gerichtete oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommission liegende Initiativen können nicht registriert werden“, erklärte die EU-Kommission die Prozedur in einer Pressemitteilung am 8. Mai 2012.

Die Entscheidung der Brüsseler Behörde empört die europäische Anti-TTIP-Plattform. „Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA (Freihandelsabkommen EU-Kanada) und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürgern werden hier lieber Lobbyisten gehört“, heißt es am Donnerstag seitens der Luxemburger Plattform.

Verhandlungsmandat ist kein Rechtsakt

Die EU-Kommission begründet ihre Ablehnung der EBI damit, die Verhandlungsmandate zu TTIP und CETA seien keine Rechtsakte und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. „Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt“ , wird Michael Efler, Kontaktperson der Europäischen Bürgerinitiative von der Luxemburger Plattform am Donnerstag zitiert.

Das EBI-Bündnis erwägt nun rechtliche Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof. Es hat den neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker aufgefordert, „den undemokratischen Kurs der EU-Kommission zu korrigieren und sein Versprechen wahrzumachen, Demokratie und Transparenz herzustellen“.