Esch/Alzette: Neue Straßenführung

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Mancher Autofahrer wird überrascht sein, wenn er durch die renovierte rue du X Septembre fährt und wird sich fragen, ob es angesichts der neuen Straßenführung noch erlaubt ist, die Alzette-Straße zu durchqueren.

René Hoffmann
 

Es ist keine großartige Neuigkeit, dass überall dort, wo sogenannte „schwache Verkehrsteilnehmer“ (Radfahrer, Fußgänger) und Autos zusammen den Verkehrsraum benutzen, Gefahrenherde bestehen. Und auch wenn es glücklicherweise nicht zu vielen schlimmen Unfällen kommt, so ist das Unfallrisiko dennoch allgegenwärtig.

Die Tatsache, dass Fahrzeuge an verschiedenen Stellen die Alzette-Straße überqueren, trägt sicherlich nicht zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei, zumal die Einkaufsstraße viele Menschen, darunter viele Kinder, anzieht.

Nun wurde im Rahmen der Neugestaltung der rue du X Septembre die Straßenführung geändert. Sie läuft jetzt nicht mehr geradeaus, in Richtung Alzette-Straße, sondern führt in die rue du Moulin (siehe Foto).

Verkehrsberuhigung

„Ein Zeichen, dass der Zugang in die Fußgängerzone demnächst für den Verkehr geschlossen werden soll?“, schießt es einem da durch den Kopf.
Auf Nachfrage des Tageblatt versicherte man uns vonseiten der Gemeinde, dass es noch immer möglich sei, mit seinem Fahrzeug von der rue du X Septembre aus durch die Alzette-Straße zu fahren.

Wir erfuhren aber auch, dass schon seit langem die Idee im Raum steht, die längste Fußgängerzone autofrei zu gestalten. Wenn diese Idee umgesetzt würde, bräuchte man in der rue du X Septembre nur noch ein Schild aufzustellen, da die Trasse schon angepasst worden sei.

Eine gute Idee, die sicherlich einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten würde. Es müssten dann aber ebenfalls alle anderen Übergänge (rue Dicks und avenue de la Libération) der Hauptgeschäftsstraße abgeschafft werden und die Straßenführung dementsprechend modifiziert werden. Der Zugang über die Brillstraße indes wurde schon im Rahmen des Baus des Parkhauses und der Neugestaltung des Brillplatzes aufgehoben.