/ Esch führt Gebühr ein

Wer in Esch eine leerstehende Wohnung besitzt oder über ein noch unbebautes Gelände verfügt werden im kommenden Jahr Post von der Stadtverwaltung bekommen. Darin werden sie darüber informiert werden, dass sie die Wohnung oder das Haus nach einer Übergangsfrist bewohnt bzw. vermietet werden muss, andernfalls eine Steuer erhoben wird. Ein ähnliches Schreiben wird an die Grundstücksbesitzer verschickt werden. Haus- und Wohnungsbesitzer haben eine Frist von 18 Monate, Grundstücksbesitzer von 3 Jahren, um der Aufforderung nach Vermietung bzw. Bebauung nachzukommen.
Der Gemeinderat hatte Mitte des Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Entscheidung war vom Innenminister genehmigt worden. Die Hauptstadt hat bereits angekündigt, ein ähnliches Modell umsetzen zu wollen.
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