Esch: Frau von Hund gebissen

Esch: Frau von Hund gebissen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Vor der Sparkassenfiliale am Escher Rathausplatz wurde am Mittwochnachmittag gegen 16.00 Uhr eine Frau von einem Hund angegriffen. Laut Polizei hatte die jugendliche Hundebesitzerin ihren jungen American Staffordshire Terrier einer Freundin anvertraut, um kurz Besorgungen zu machen. Der Hund sei angeleint gewesen.

Als eine Passantin vorbeikam, um den Hund zu bestaunen und ihn zu streicheln, habe das Tier die Frau angesprungen und sich an ihrem Arm festgebissen. Daraufhin sei die Frau mit dem Hund zu Boden gefallen. Andere Passanten seien eingeschritten und hätten den Hund unter Anwendung von Gewalt dazu gebracht, von der Frau abzulassen.

Kein Hundeführerschein

Die Frau erlitt Verletzungen an der Hand und wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie noch am gleichen Tag notoperiert wurde. Augenzeugen zufolge sei auch ein Mann von dem Hund angegriffen worden. Dieser sei jedoch unverletzt geblieben. Auch habe der Hund bereits am Dienstag eine Person an der place Boltgen angefallen.

Es stellte sich heraus, dass die Besitzerin des Hundes nicht über einen Hundeführerschein verfügte und auch keine ministerielle Genehmigung zur Haltung eines Listenhundes hatte. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Beschlagnahmung des Hundes an. Er wird vorübergehend in einem Tierheim untergebracht, bis weitere Maßnahmen beschlossen wurden. Gegen die Hundebesitzerin hat die Polizei Protokoll erstellt.

Nomi
28. Juni 2018 - 18.41

Vlaicht mussen mer rem iwerall eng Honds an Kaatzentaxe anfei'eren fir datt all Besetzer registrei'ert ass ! An watt den Hond mei' gro'uss, och di Taxe dementsprechend !

Leila
28. Juni 2018 - 15.54

@komische Welt ok, die Frau hat einen Fehler gemacht, aber wenn der j u n g e Hund jetzt schon Leute anfällt (sie war ja nicht die einzige), dann bitte ausnahmslos mit gutsitzendem Maulkorb in die Landschaft, einerlei ob Fußgängerzone oder Park.

Leila
28. Juni 2018 - 15.25

Bis jetzt ist dieser Hund ja noch ein sog. Listenhund und trotzdem wurden die Auflagen umgangen. Wenn die Besitzer keine Einsicht zeigen, schützt das beste Gesetz nicht das potentielle Opfer, egal ob Mensch oder Tier. Am kaltschnäuzigsten und primitivsten ist der Spruch, wenn was passiert ist: "An? Mäin Hond ass versichert!". Als ob die Versicherung die Schmerzen nimmt...So einem wünsche ich einen (oder mehr) kräftigen Biss sonst wo hin!

Nomi
28. Juni 2018 - 14.04

Also mussen Leschten-Honn, Leschten-Honn bleiwen ! Ann daat wiir och richteg so'u !

Guy Guth
28. Juni 2018 - 13.04

Es wäre auch von Nöten dass die Polizei präventiv Hundebesitzer kontrolliert bei denen ein solcher Hundeführerschein Pflicht ist . Nicht bloss protokollieren resp. kontrollieren wenn ein Unfall passiert ist sowie jetzt geschehen.

Komische Welt
28. Juni 2018 - 12.50

Warum glaubt auch jeder Dösel dass ein Ihm fremder Hund ein knutschi-butschi lieber Streichelkläffer ist. Dem Hund muss das nicht gefallen, Hundeführerschein hin, Hundeführerschein her. Wenn eine wildfremde Person ihr Kleinkind betatscht rufen sie auch die Polizei oder sie scheueren ihr eine. Ich befummele auch keine Frau, nur weil ich sie schön finde. Also wieso soll es mit Tieren anders sein?