„Es wird verschleiert, wer was bekommt“

„Es wird verschleiert, wer was bekommt“

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Die Art und Weise, wie der Staat Personen entschädigt, die für ihn Posten in Aufsichtsräten einnehmen, ist nicht rechtens. Das sagt die Organisation Protinvest.

In einer parlamentarischen Anfrage wollte der Abgeordnete der Linken Justin Turpel am 28. Februar von Premierminister Xavier Bettel wissen, wer für den Staat in welchen Aufsichtsräten sitzt und wie viel diese Personen für ihre Tätigkeit erhalten. Eine Woche später antwortet der Premier.
In seiner Antwort verweist Bettel auf eine Liste im Internet mit allen Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, schweigt sich aber über die Entschädigungen für seine Aufsichtsräte aus. Der Premier erklärt jedoch wie verfahren wird, um die Aufsichtsräte zu entschädigen.

Der Staat könne „Fall für Fall“ festlegen, wie viel Geld er diesen Personen für ihre Arbeit bezahlt. „En cas général“ entscheide die Regierung aber, dass die Aufsichtsräte die Entschädigung, die das Unternehmen zahlt, nicht abgeben muss, sondern einfach behalten kann, weil sie, so Bettel, „correspondent à la surcharge de travail respective“.

Protinvest ist nicht zufrieden

Mit dieser Antwort gibt sich die Konsumentenschutzorganisation in Finanzfragen, Protinvest, nicht zufrieden. Im Gegenteil. In den Jahresberichten der Unternehmen finde man zwar heraus, wie viel der Aufsichtsrat insgesamt verdient, aber nicht was die einzelnen Personen verdienen. Auch das Handelsregister sei hier keine große Hilfe. Die Organisation erklärt sogar, dass die vom Premier dargelegte Vorgehensweise nicht gesetzeskonform ist.

Das Gesetz (loi du 25 juillet 1990) sage klar, dass die Administratoren das Geld an den Staat abtreten müssen bzw. an die öffentliche juristische Person, die sie abstellt. Zweiteres ist z.B. der Fall, wenn die Post als Staatsbetrieb Personen in die Aufsichtsräte ihrer Töchter ernennt. Danach stünde es dem Staat frei zu entscheiden, wie viel diese Personen für ihre Arbeit erhalten sollen.

Gesetz wird nicht angewandt

Hier werde schlichtweg das Gesetz nicht angewandt, kritisiert Edgar Bisenius von Protinvest. Durch das Vorgehen werde verschleiert, wer was bekommt. Wenn die entsendeten Administratoren (oft Beamte) vom Staat bezahlt würden, nachdem sie die Entschädigung, die sie vom Unternehmen kriegen, abgegeben haben, dann würde diese Zahl wohl irgendwo auftauchen (z.B. im Haushalt). In der Öffentlichkeit würde dies dann für Kritik sorgen, vermutet Bisenius.

Protinvest sieht sogar die Gefahr, dass bei dieser Vorgehensweise Personen Posten und damit verbundene Entschädigungen aus Gefälligkeit zugeschustert bekommen.

gr