Erster Schritt zur Gratis-Kinderbetreuung

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Am kommenden 1. März werden die sogenannten Dienstleistungsschecks („chèques-service“) eingeführt. Eine erste Etappe auf dem Weg zu einer kostenlosen Kinderbetreuung. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage geht die zuständige Familienministerin Marie-Josée Jacobs auf die Einzelheiten der Neuregelung ein. Tom Wenandy

„Anstatt das Kindergeld pauschal für jedes Kind zu erhöhen, werden wir ab kommendem Jahr Dienstleistungsschecks, sogenannte ‚chèque-services‘ für Familien mit Kindern einführen. (…) Mit diesen Dienstleistungsschecks kann man eine bestimmte Stundenzahl in Kinderkrippen, Tagesstätten und in den ‚Maisons-relais‘ einkaufen. Auf diese Weise wird Kinderbetreuung billiger.“ Mit diesen Worten beschrieb Premierminister Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Nation am 22. Mai die Pläne der Regierung, die Kinderbetreuung in Luxemburg schrittweise bis hin zur Kostenlosigkeit zu verbilligen.

ZAHLEN UND FAKTEN
o Gesamtbevölkerung zum 1.1.2008: 483.799
o Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren: 105.197
o Minderjährige im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung: 22%
o Anteil ausländischer Minderjähriger: 47%
o Kinder zwischen 0 und 12 Jahren: 69.725 (davon Ausländer: 50%)
o Kinder zwischen 0 und 3 Jahren: 16.676 (davon Ausländer: 55%)
o Kinder zwischen 3 und 12 Jahren: 53.049 (davon Ausländer: 49%) 

Im Detail

Konkret bedeutet dies: Ab dem 1. März kommenden Jahres haben alle Familien mit Kindern im Umtausch der umsonst von den Gemeinden ausgegebenen Dienstleistungsschecks ein Anrecht auf drei kostenlose Stunden Kinderbetreuung pro Woche. Alternativ können die „chèques-service“ aber auch gegen eine 20-prozentige Ermäßigung auf die Einschreibegebühren in Internaten, Musik-, Sport- oder Kunstschulen eingetauscht werden.
Mit den Dienstleistungsschecks werden ab dem ersten März zusätzlich aber auch diverse Sondertarife in Sachen Kinderbetreuung eingeführt. So gilt ab der vierten und bis zur einschließlich 24. Betreuungsstunde (die ersten drei sind ja kostenlos) der „Dienstleistungsscheck-Tarif“ („tarif chèque-service“). Dieser beträgt maximal drei Euro pro Stunde. Ab der 25. und bis zur 60. Stunde kommt dann der Sozialtarif zur Anwendung. In dieser Zeitspanne wird die Betreuungsstunde mit maximal 7,50 Euro verrechnet. Der volle Tarif gilt ab der insgesamt 60. Wochenstunde.
Spezielle Bedingungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungsschecks gelten für Kinder von RMG-Empfängern, also von Empfängern des garantierten Mindesteinkommens, sowie für Kinder, die gesellschaftliche Ausgrenzung riskieren.
Für die Erstgenannten ist die Betreuung bis zur 25. Wochenstunde kostenlos. Der „Dienstleistungscheck-Tarif“, der in diesem speziellen Fall eine elterliche Beteiligung von maximal 0,50 Euro pro Stunde vorsieht, geht von der 26. bis zur 60. Stunde. Ab dann gilt der volle Preis (siehe Grafik). Bemerkt sei, dass die oben angesprochene Ermäßigung von 20 Prozent auf verschiedene Einschreibegebühren bei Kindern von RMG-Empfängern 50 Prozent beträgt.
Für die von Ausgrenzung und Armut bedrohten Kinder sind die 15 ersten Betreuungsstunden umsonst. Der spezielle „tarif chèque-service“ gilt demnach für die Wochenstunden 16 bis 60. Auch in diesem Fall fällt eine Beteiligung der Eltern von 0,50 Euro pro Stunde an.
Diese Angebote gelten allesamt für die Schulzeit. Entsprechend einem nach der finanziellen Lage der Eltern gestaffelten System können die Dienstleistungsschecks aber auch in der Ferienzeit im Zusammenhang mit verscheidenen Freizeitaktivitäten und/oder Betreuungsmaßnahmen eingelöst werden.
Aus finanzieller Sicht bleibt festzuhalten, dass die „chèques-service“ für 2009 zusätzliche Ausgaben zum ordentlichen Haushalt in Höhe von 20 Millionen Euro darstellen.