Erster Schneetag in Luxemburg

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Fast pünktlich zum ersten Advent hat sich der Winter gemeldet. Am Freitag wurde das Großherzogtum zum ersten Mal in diesem Jahr in einen weißen Mantel gehüllt. Hier einige Tipps, wie man besser, und vor allem sicherer durch den Winter kommt.

Bei Winterwetter sind Streufahrzeuge und Schneepflüge im Einsatz, um die Straßen von der weißen Pracht und dem Eis zu befreien. Autofahrer müssen diesen Fahrzeugen mit besonderer Vorsicht begegnen. Von Seiten der Straßenbauverwaltung wurde tageblatt.lu am Freitag versichert, dass auf den Winter bestens vorbereitet sei.

Der Winter soll Meteorologen nach in diesem Jahr besonders lang dauern. Die Wetterspezialisten sagen ebenfalls viel Schnee und Eis voraus. Weihnachten könnte dieses Jahr tatsächlich weiß werden.  Erst ab Februar werden wir mit milderem Wetter rechnen können.

Vorsicht beim Autofahren

Das Autofahren gestaltet sich in der kalten Jahreszeit schwieriger. Einige Tipps erhöhen jedoch die Verkehrssicherheit. Bevor man wegfährt, rät der ACL (Automobile Club) alle Wagenfenster gründlich zu säubern. Frostschutzmittel für die Scheibenwischanlage hilft für klare Sicht. Winterreifen sollten rechtzeitig aufgelegt werden. Die Tiefe des Profils sollte regelmäßig kontrolliert werden. Sie darf die 4-Millimeter-Marke nicht unterschreiten.

Beim Anfahren raten Experten bei einem Wagen mit Schaltgetriebe im zweiten Gang anzufahren. Das Gaspedal sollte vorsichtig gedrückt werden. Bei Autos mit Automatikgetrieben wird geraten, das Winterprogramm einzuschalten. Autofahrer sollten des Weiteren in höheren Gängen, mit niedriger Drehzahl fahren. Ruckartige Lenkbewegungen sollten vermieden werden. Wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät, auskuppeln, vorsichtig gegenlenken und nur im absoluten Notfall eine Vollbremsung durchführen. Bei widrigen Wetterbedingungen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann angebracht. Und: Wer langsamer fährt kommt vielleicht nicht schneller ans Ziel, aber sicherer.

Bei Schnee und Eis ist es auch wichtig, die Gehwege und Hauszugänge von Eis und Schnee zu befreien. Wenn jemand hinfällt und sich verletzt, haftet der Hausbesitzer oder der Mieter. Berufsbedingte Abwesenheit, Urlaub oder Krankheit entbinden den Hausbesitzer oder Mieter nicht von seinen Pflichten. Im Allgemeinen sollen Gehwege von 7 bis 20 Uhr passierbar sein.

rh