/ Ersatzkraft einer Kindertagesstätte missbrauchte eigenen Pflegesohn
Vor der Kriminalkammer wurde gestern eine Frau aus Beles, die als Ersatzkraft in einer Kindertagesstätte arbeitet, wegen sexuellen Missbrauchs ihres Pflegesohnes zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem muss sie dem Opfer einen moralischen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
Die 45 Jahre alte F.W. aus Beles, so lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, soll in den Jahren 2000 und 2002 den acht, resp. zehn Jahre alten Jungen, der seit dem Alter von zehn Monaten in der Beleser Pflegefamilie lebte, sexuell missbraucht haben. Konkret soll sie ihn zum Oralsex gezwungen haben.
Ans Tageslicht war das Ganze jedoch erst viel später gekommen. Zwar hatte der Junge zwischen 2002 und 2004 einem Schulkameraden erzählt, was ihm widerfahren sei, doch erst im Jahr 2006, als das Kind aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wieder zu seiner leiblichen Mutter kam, sollte der Stein ins Rollen kommen. Das Kind erzählte seiner Mutter von den Taten seiner Pflegemutter, worauf die Mutter den SCAS („Service central d’assistance sociale“) in Kenntnis setzte.
Dieser sorgte schließlich dafür, dass das Ganze ein gerichtliches Nachspiel hat.
Während des Prozesses, der während drei Tagen Anfang März vor der Kriminalkammer geführt wurde, sagte die Frau aus, dass sie sich nicht an einen solchen Vorfall erinnern könnte.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits war von der Schuld der Frau überzeugt und hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren zuzüglich einer Geldbuße gefordert.
Die Kriminalkammer, unter dem Vorsitz von Prosper Klein, fällte am gestrigen Nachmittag ihr Urteil. Sie befand F.W. der ihr zur Last gelegten Vorwürfe für schuldig und verurteilte die 45-Jährige zu einer fünfjährigen Haftstrafe, die jedoch integral zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Pflegesohn muss F.W. einen moralischen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
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