Entlassene erhalten keine Abfindungen

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Vorgestern wurde das Gerichtsurteil in Sachen Landsbanki bekannt gegeben.

Gegen das erste Gerichtsurteil hatte die Aleba Berufung eingelegt, weil das Handelsgericht keine Insolvenz der Landsbanki, sondern eine „mise en liquidation“ ausgesprochen hatte. Die Kündigungen wären dann null und nichtig gewesen. Das Gericht gab der Aleba nun allerdings nicht recht.
Die Entlassung der 54 Beschäftigten der Landsbanki sei in den Augen der Aleba, wie ihr Präsident Marc Glesener dem Tageblatt gegenüber sagte, illegal gewesen, weil die Gesetzgebung über die Massenentlassung („licenciement collectif“), die einen Sozialplan vorschreibt, nicht angewandt wurde. Die vom Berufungsgericht festgestellte Gleichsetzung zwischen Insolvenz und Abwicklung wirke sich diskriminierend auf Bankbeschäftigte aus, weil diese sowohl ihren Arbeitsplatz als auch ihr Vermögen verlieren.
Nach der Insolvenzerklärung der Landsbanki fordert die Aleba nun eine gesetzliche Verbesserungen des Arbeitsrechts, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden und die Interessen der entlassenen Arbeitnehmer besser zu schützen.
Im vorigen Dezember waren 54 der insgesamt 104 Beschäftigten der Landsbanki entlassen worden, während die restlichen Angestellten zu untertariflichen Bedingungen weiter beschäftigt wurden. Einige der Beschäftigten würden seither auf ihren Lohn beziehungsweise auf einen Teil ihres Lohnes warten, heißt es vonseiten der Aleba.
Ihren Informationen zufolge verfüge die Bank zurzeit über 30 Millionen Euro an Liquiditäten, die sofort zur Verfügung stünden, sowie zusätzlich 50 bis 80 Millionen Euro, die kurzfristig veräußert werden könnten. Darüber hinaus würde die isländische Bank nach wie vor monatlich zwei bis 2,5 Millionen Euro an Zinseinkommen erhalten.
Die Aleba fordert, dass mit den vorhandenen Liquiditäten das Personal bezahlt sowie Abgangsentschädigungen finanziert werden.