„Engel Albert“ ist tot

„Engel Albert“ ist tot
(Tageblatt/François Aussems)

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Die Sekte "Glaube und Hoffnung" vom "Mélickshaff" bei Echternach sorgte in den 1980er und 90er Jahren für viele Schlagzeilen. Das Medium für "Engel Albert", Ketty Donnersbach, ist im Dezember 2015 verstorben.

Am 17. Dezember 2015 sei Ketty Donnersbach verstorben, das teilten „ihre Freunde“ in der ersten Januarwoche in einer Todesanzeige im Luxemburger Wort mit. Bekannt wurde die im Alter von 87 Jahren verstorbene Frau als Medium von „Engel Albert“, wie die Gruppierung kurzerhand auch vielerorts genannt wurde.

Ein erstes Mal in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit rückte „Engel Albert“ bei einem Prozess 1984. Die Sekte vermischte religiöse und „heilende“ Elemente, und das sog. „Heilmedium“ Donnersbach wurde wegen illegaler Ausübung von ärztlicher Tätigkeit („exercice illicite de la médecine“) für schuldig befunden und in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 100.000 Franken verurteilt. In zweiter Instanz wurde die Geldstrafe halbiert, der Schuldspruch blieb.

Kinder in Gefahr

„Hätte man glauben können, dem Spuk sei jetzt ein Ende gesetzt, so hatte man sich geirrt“, heißt es nach fünf Jahren „Pause“ im Tageblatt vom 6. Januar 1990, und weiter: „Denn auf Grund zahlreicher Pressenachrichten über das Wirken der Geister vom Melickshof, versammelten sich immer mehr Leute um das Medium. Da die Sekte aber jetzt angab, keine Diagnosen mehr zu stellen und sich auf sogenannte ‚Fernheilung‘ spezialisieren wollte, ließ man sie unbehelligt. Doch in letzter Zeit wurden immer häufiger Kritiken an den sich bei Echternach fortsetzenden Praktiken geübt, und schließlich, als das Fass zum Überlaufen kam, schlugen Staatsanwaltschaft und öffentlicher Sicherheitsdienst diese Woche zu (…)“

Das „Zuschlagen“ hatte u.a. Hausdurchsuchungen bei einer Allgemeinärztin, die dieses Mal im Brennpunkt stand, zur Folge sowie weitergehende Ermittlungen. Auch hatte die „Affäre“ eine andere Wendung genommen, nämlich eine politische. In mehreren Fällen kämpften ebenfalls Väter um das Sorgerecht für ihre Kinder. In einer Urteilsbegründung des Jugendgerichts wird es später u.a. heißen: „Il est indéniable que les enfants sont dans une situation de danger tant physique que psychique (…)“

Im Sande verlaufen

Trotz dieser Feststellung und anderer Anschuldigungen – wie 1984 ist von lebensbedrohlichen Situationen und gar Todesfällen die Rede – wird es nicht zu einem neuen Prozess kommen … dafür aber zu Prozessen gegen berichtende Journalisten und deren Verlagshäuser. U.a. die Revue ist mehrfach visiert; zu einem Schuldspruch wird es aber nicht kommen.

Ansonsten versandete das Ganze irgendwann typisch luxemburgisch, über verschiedene Wege sind aber noch Verbindungen der – ehemaligen? – Sekte bis heute festzustellen.

Das Tageblatt hat sich in den Archiven auf Spurensuche gemacht. Alle Details lesen Sie im Tageblatt vom 9. Januar (Print und Epaper).