Endlich Bewegung in Sachen Kollektivvertrag

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Seit fast zwei Jahren protestiert das Reinigungs-personal für eine Erneuerung und Verbesserung seines längst ausgelaufenen Kollektivvertrags. Nunwurde eine erste Einigung gefunden.

Mehr als 90 Prozent der Arbeitnehmer im Reinigungsbereich sind Frauen. Sie haben oftmals flexible Arbeitszeiten, und das für Gehälter, die nur geringfügig über dem sozialen Mindestlohn liegen. Das Personal fordert bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lohn. Die Verhandlungen über den neuen Kollektivvertrag der Branche dauern schon über zwei Jahre.

Der Kollektivvertrag vom 29. Januar 2014 wird bis zum 29. Januar 2017 verlängert. Dies kündigten der OGBL, der LCGB und die „Fédération des entreprises de nettoyage“ in einer gemeinsamen Pressemitteilung an.

Des Weiteren wird der Stundenlohn des Reinigungspersonals am 1. Januar 2017 um 0,6 Prozent angehoben. Die Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag werden ab September dieses Jahres wieder aufgenommen.

Die Putzfrauen kämpfen für ihre Rechte. Sie verzeichneten dabei schon einige Erfolge. So entschied das Gericht, dass ihr Beruf anerkannt werden muss. Dies bedeutet für die Putzfrauen, dass sie nach zehn Jahren in der Branche als Fachkräfte angesehen werden, die ihren Beruf durch die praktische Tätigkeit in einer Weise erlernt haben, die etwa einem CATP gleichzustellen ist und somit Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn haben, der etwa 20 Prozent über dem einfachen Mindestlohn liegt.