/ Eltern genießen kein Vorrecht
Die Abgeordnete Vera Spautz (LSAP) hatte in einer parlamentarischen Anfrage auf dies Problem hingewiesen.
Ein Vorrecht für Eltern auf Urlaub während der Schulferien gibt es laut Arbeitsminister Nicolas Schmit nicht. Er verweist in seiner Antwort auf zwei großherzogliche Verordnungen, die es den Angestellten in den Bereichen Landwirtschaft, Weinbau, Gaststätten verbieten, während der Sommerschulferien Urlaub zu beantragen.
Privileg
Vera Spautz wollte wissen, ob einerseits die Arbeitgeber das Recht hätten, ihren Angestellten Urlaub in der Ferienzeit vorzuenthalten, und ob es andererseits keine rechtlichen Mittel gebe, die es dem Angestellten erlauben, einige Urlaubstage während der Ferien zu erhalten. Falls Letzteres nicht der Fall sein sollte, könnte man dies nicht per Gesetz ändern.
Laut Arbeitsminister Nicolas Schmit sei ein solches Privileg schwierig per Gesetz einzuführen, und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung aller Angestellten. Es sollte eher auf Betriebsebene versucht werden, Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen.
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