Ein Zeugnis 2 light

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LUXEMBURG - Im neuen Führungszeugnis steht mehr drin als dem Betroffenen lieb ist. Das soll nun geändert werden, sagte Justizminister Félix Braz im Gespräch mit einer OGBL-Delegation.

Am 1. April tafen sich Vertreter des OGBL mit Justizminister Félix Braz. Gesprächstthema war unter anderem die Reform des „Casier judiciaire“.

Die Gewerkschaftsvertreter kritisierten die Reform der vorigen Regierung, was das Führungszeugnis betrifft. Mit der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses in luxemburgisches Recht wurde der „Casier judiciare“ einigen Änderungen unterworfen. Der „Bulletin 3“ des „Casier“ fiel weg. Er wurde durch das „Bulletin 2“ ersetzt. Darin erscheinen auch Delikte, die bis dahin nicht in dem Dokument auftauchten, wie Straßenverkehrsdelikte (hohe Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol hinter dem Steuer, Fahrerflucht oder Fahren ohne gültige Versicherung). Auch das Auslassen von Unterhaltszahlungen werden in das Führungszeugnis eingetragen. Die Einträge werden bis zu fünf Jahre nach richterlichem Schuldspruch gemacht.

Diskriminierungsvorwurf

Der OGBL monierte, dass der neue „Casier“ den Arbeitnehmern unter anderem bei der Jobsuche Probleme bereitet, weil die Einträge abschreckend wirken. Zudem wurde kritisiert, dass die Arbeitgeber das uneingeschränkte Recht erhielt zu jedem Moment eine Kopie des „Casier“ eines Arbeitnehmers zu verlangen.

Justizminister Braz kündigte dann auch an, die Reform rückgängig machen zu wollen, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Wenn es keine Probleme mit dem Datenschutz gibt werde man das „Bulletin 2“ umändern, so der Minister. Die vorige Regierung sei mit ihrer Reform „weit über das Ziel hinausgeschossen“, erkläerte Félix Braz.

Er kündigte auch an, das uneingeschränkte Recht der Arbeitgeber, zu jedem Moment ein Führungszeugnis von ihren Beschäftigten zu verlangen, gewissen Bedingungen zu unterwerfen.