Ein Implantate-Register für alle Fälle

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Tausenden Frauen wurden qualitativ minderwertige Brustimplantate der Firma PIP implantiert. Wer diese Frauen sind, ist nicht immer gewusst. Nationale Register für Implantate könnten dem abhelfen.

Die belgische Senatorin Dominique Tilmans (MR) fordert für ihr Land die Schaffung eines zentralen Registers für medizinische Implantate. Anlass dazu lieferte der jüngste Skandal um Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP). Zwei Jahre nachdem deren Erzeugnisse vom Markt genommen wurden, sei noch nicht gewusst, wieviele Patienten damit operiert worden seien, so Tilmans. Es sei quasi unmöglich, diese Frauen zu kontaktieren, um sie zu beraten.
Ende Dezember 2011 hatten die französischen Behörden rund 30.000 Frauen, die PIP-Implantate tragen, aufgefordert, sich die Prothesen herausoperieren zu lassen.

Billig-Silikonkissen der inzwischen bankrotten Firma stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen. PIP produzierte in ihren besten Jahren bis zu 60.000 Paar Brustprothesen, die in 65 Ländern vertrieben wurden. Die billigeren Teile mit nicht zertifiziertem Gel kosteten 250 Euro, die qualitativ hochwertigen Prothesen mit medizinischem Gel 800 Euro. In einigen Ländern wurden die Kissen unter dem Markennamen „Meme“ verkauft.

In Luxemburg wurden andere Implantate eingesetzt

Seit 2010 werden PIP-Prothesen nicht mehr verkauft. Ob Frauen in Luxemburg von diesem Skandal betroffen sind, ist unwahrscheinlich. In Luxemburg seien die Produkte anderer Hersteller eingesetzt worden, so Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo Tageblatt.lu gegenüber. Die Idee eines nationalen Implantate-Registers sei durchaus reizvoll, betonte di Bartolomeo. Ein ähnliche Ergebnis könne man in Luxemburg dank einer gemeinsamen Einkaufszentrale für die Krankenhäuser erreichen, so wie das im Zuge der Gesundheitsreform vorgesehen ist. Somit wäre die Herkunft der Implantate erfasst. Andererseits werden die Eingriffe in der Regel im Krankenhaus vorgenommen, so dass auch die Namen der Empfänger bekannt seien. Gemeinsame Einkäufe tätigen Spitäler und Krankenhausapotheken ohnehin schon in einzelnen Bereichen, betont di Bartolomeo.

In der Debatte um die Gesundheitsreform hatten sich die Ärzte gegen den gemeinsamen Kauf von Prothesen ausgesprochen. Dem einzelnen Arzt solle die Wahl des Produkts überlassen werden. Befürchtet wurde, dass bei gemeinsamen Einkäufen auf billigere Modelle zurückgegriffen werde. Den Vorwurf wies di Bartolomeo am Donnerstag entschieden zurück. Standard sollte das bestmögliche Produkt sein.

Tausende Klagen gegen PIP

Im März 2010 hatte die „Agence Française de Sécurité Sanitaire des Produits de Santé“ (AFSSAPS) festgestellt, dass PIP ein für Brustimplantate nicht zugelassenes Gel nutze. Die Ware wurde vom Markt genommen. In Frankreich gingen bereits über 2.400 Klagen gegen PIP ein.

Der Verdacht gegen PIP-Erzeugnisse reicht jedoch weiter zurück. Bereits im Jahr 2000 hatte die US-Sanitärbehörde FDA Verstöße von PIP gegen die sanitären Regeln festgestellt. Damals ging es um die salzhaltigen Lösungen in den damaligen Brustimplantaten. US-Kontrolleure vor Ort hatten festgestellt, dass bei der Produktion verunreinigte Stoffe eingesetzt wurden.