Eiliger Nothelfer: Übertriebene Geschwindigkeit?

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Ein junger Mann war vom Polizeigericht freigesprochen worden, dann annullierte das Zuchtpolizeigericht das Urteil und in einem weiteren Anlauf wurde der Freispruch bestätigt. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich unzufrieden, legte Berufung ein, so dass die Affäre am Montag zum vierten Mal verhandelt wurde.

Mit 106 Stundenkilometern war ein freiwilliger Helfer am 4. Januar vergangenen Jahres auf der route du Vin in Stadtbredimus gestoppt worden: Die Höchstgrenze liegt dort bei 50 Stundenkilometern.

Der Mann hatte erklärt, er habe auf dem schnellsten Weg in Remich den Krankenwagen abholen müssen, um eine Frau aus Grevenmacher in die Klinik zu bringen. Jede Minute, so wird der Beschuldigte angeben, habe gezählt.

Das Auto wurde also während einer gewissen Zeit von der Polizei gestoppt, dann fuhr die Freundin des Chauffeurs den Wagen mit der vorgeschriebenen 50-km-Geschwindigkeit weiter. Als sie in Grevenmacher ankamen war die Frau tot.

Warten auf das Urteil

Ob der Tod auf Grund der Verzögerung eingetreten war, oder ob die Frau sowieso verstorben wäre, ist ein fraglicher Punkt. Die Generalstaatsanwaltschaft meint jedenfalls, bei dieser Distanz wäre sowieso jede Hilfe zu spät gekommen.

Freispruch hatte es also vom Zuchtpolizeigericht gegeben, und nun wird man das Urteil des Appellationshofes abwarten müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft besteht auf Schuldspruch und Verurteilung, ohne sich jedoch präzise auf ein Strafmaß festzulegen.

Die Frage, die die Verteidigung stellt ist die, ob es wichtiger ist zu versuchen, ein Menschenleben zu retten oder sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu halten, wenn es sich um einen Notfall handelt.

r.d.