Durchbruch bei Cargolux

Durchbruch bei  Cargolux
(Editpress/Alain Rischard)

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Die Beschäftigten von Cargolux haben einen neuen Kollektivvertrag. OGBL und Direktion einigten sich am Freitag.

Zwar wird der neue Kollektivvertrag erst am 16. September offiziell unterschrieben, doch das Vertragswerk steht bereits. OGBL und Cargolux-Direktion einigten sich am Freitag auf eine Reihe Neuerungen. Seit September 2014 war verhandelt worden. Das neue Abkommen tritt im Oktober 2015 in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Die Vereinbarung sehe mehr Möglichkeiten für Teilzeit-Verträge vor, so dass Berufs- und Privatleben von Flug- und Bodenpersonal besser vereinbart werden kann, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verhandlungspartner.

Die Verhandlungsstrategie der Firma war auf eine Kostenreduzierung ausgerichtet. Diese geht auch teilweise auf. So werden die neu einzustellenden Piloten über weniger freie Tage verfügen. Auch die Einstiegsgehälter sowohl beim Flug- als auch beim Bodenpersonal werden niedriger sein. Die Neueinzustellenden werden jedoch nach wenigen Jahren zur aktuellen Gehältertabelle aufschließen: vier Jahre für die Piloten und zwei Jahre für das Bodenpersonal. Ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit wird das 13. Monatsgehalt integral ausbezahlt werden.

Gewinnbeteiligung

Neu ist die Einführung einer Gewinnbeteiligung des Personals. 10 Prozent des Gewinns sollen in Zukunft an die Mitarbeiter gehen, so Hubert Hollerich (OGBL) gegenüber Tageblatt.lu.

Cargolux-Generaldirektor Dirk Reich wird am Freitag mit den Worten zitiert, das neue Abkommen werde die Position der Cargolux in der Luftfrachtindustrie stärken und die aktuellen und zukünftigen Arbeitsstellen absichern. Laut Hollerich werde die Vereinbarung zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität der Gesellschaft und ihrer Beschäftigen beitragen.

LCGB nicht dabei

Die Vereinbarung wird bisher nicht vom LCGB mitgetragen. Die Gewerkschaft hatte am Donnerstag zu einem 24-Stunden-Warnstreik der Piloten aufgerufen. Mehrere Flüge mussten ausfallen, weil Piloten sich krank gemeldet hatten. Die Direktion von Cargolux bezeichnete die Arbeitsniederlegung als illegal. Die Justiz wurde eingeschaltet, die die Aktion dann prompt verbot. Cargolux fordert nun von der Gewerkschaft Schadenersatz. Die Rede ist von mehreren Millionen Euro.

Mit seiner Aktion wollte der LCGB auf Sicherheitsmängel bei der Cargolux hinweisen. Piloten würden aus Angst vor Entlassung auf Krankschreibungen verzichten, heißt es. Mehreren Piloten war gekündigt worden, weil sie angeblich zu oft krankgefeiert hatten. Die Firma soll ihnen nachspioniert haben, so der Vorwurf des LCGB.

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