Mittwoch12. November 2025

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Dreimal mehr „neue“ Luxemburger

Dreimal mehr „neue“ Luxemburger
(Tageblatt)

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Seit der Einführung des Gesetzes über die "doppelte Nationalität" 2009 hat sich die Zahl der Anwärter auf die Luxemburger Staatsangehörigkeit verdreifacht.

Von 2009 bis 2011 haben 11.738 Menschen die Luxemburger Staatsbürgerschaft angenommen, sei es durch Naturalisierung oder Wiedererlangen der ehemaligen Nationalität. Dies waren dreimal mehr Personen als in den Jahren 2006 bis 2008. Knapp ein Drittel der 11.738 Personen waren Portugiesen (3678), auf zweiter Stelle liegen die Italiener (1452), danach Franzosen (933), Belgier (932) und Deutsche (863).

Zu den 11.738 „neuen“ Luxemburgern kommen noch 2491 Minderjährige dazu, die durch die Einbürgerung ihrer Eltern automatisch deren Nationalität bekamen. Mehr als 4000 weitere Personen bekamen die Luxemburger Nationalität, weil einer der beiden Elternteile Luxemburger ist. Seit 2009 erlangten insgesamt rund 18.000 Personen die Luxemburger Nationalität.

Doppelte Nationalität

Im Oktober 2008 wurde ein neues Gesetz zur Einbürgerung gestimmt, welches 2009 in Kraft trat. Dieses Gesetz zur „Doppelten Staatsbürgerschaft“ macht es möglich, gleichzeitig die Luxemburger Nationalität anzunehmen und eine zweite oder dritte beizubehalten. So müssen die „neuen“ Luxemburger ihre ursprüngliche Nationalität nicht ablegen. Dennoch müssen sie dabei beachten, dass die doppelte Staatsbürgerschaft auch im Ursprungsland gesetzlich verankert ist.

Seitdem nahmen die Anfragen zur Luxemburger Staatsangehörigkeit um das Dreifache zu. 2008 gab es 1215 Anfragen, 2009 4022, 2010 waren es 4311 Personen und im Jahr 2011 wieder ein leichter Rückgang mit 3405 Einbürgerungen – 11.738 zwischen 2009 und 2011.

Bedingungen

Um die Luxemburger Nationalität durch Naturalisierung zu erlangen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Bei der Anfrage muss der Anwärter mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sieben Jahren ohne Unterbrechung im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein und den Wohnsitz in Luxemburg haben. Durch das neue Gesetz kamen drei weitere Bedingungen dazu: Geprüft wird seitdem das Sprechen der luxemburgischen Sprache. Auch müssen die Anwärter Bürgerkundekursen belegt haben.

Vom Sprachentest und dem Bürgerkundeunterricht kann der Anwärter befreit werden. Etwa wenn er mindestens sieben Jahre lang eine luxemburgische Schule besucht hat oder vor 1984 in Luxemburg wohnhaft war. Jene „neuen“ Luxemburger, die die Nationalität durch „recouvrement“ erlangen, sind auch von diesen Zugangsbedingungen befreit.