Drei Jahre Haft gefordert

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Dem 25-jährigen Luis Carlos T. wird der Prozess wegen sexuelle Nötigung und Vergewaltigung eines jungen Mädchens unter 14 Jahren vorgeworfen. Die Verhandlung wurde am Donnerstag fortgesetzt.

Bereits am 7. November 2012 hatte vor der Kriminalkammer am Gericht in Luxemburg der Prozess gegen T. begonnen. Der 25jährige soll ein minderjähriges Mädchen genötigt und vergewaltigt haben. Der Prozess musste im November unterbrochen werden, da kein Übersetzer im Sitzungssaal war. Am Donnerstag wurde der Prozess fortgesetzt.

Laut Gesetz wird der Geschlechtsverkehr mit einer Jugendlichen unter 14 Jahren automatisch als Vergewaltigung angesehen. Der Beschuldigte hatte dies bei Prozessauftakt im November staunend zur Kenntnis genommen und dem Gericht gesagt, dass er das Alter seiner sexuellen Partnerin nicht gekannt habe. Dass er das mutmassliche Opfer, dessen Widerstand er nicht respektiert hatte, dem Gesetz nach vergewaltigt habe, schien er dann doch verstanden zu haben.

Der psychiatrische Experte hatte damals erklärt, dass der introvertierte Angeklagte nach der Grundschule in Portugal und zwei Jahren Sekundarstudien in Luxemburg erst Schreiben und Lesen lernte, was den Vorsitzenden denn doch überraschte.
Alles in allem attestierte er dem Beschuldigten eine arg verminderte Intelligenz, dies wegen einem Sauerstoffmangel bei der Geburt. Es sei sein erster Geschlechtsverkehr gewesen und er habe das Alter des Mädchens nicht gekannt.

Reduzierte Schuldfähigkeit

Der Experte sprach von einer reduzierten Schuldfähigkeit des geständigen Angeklagten, der keine weitere Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wenn er psychiatrisch begleitet würde.

Am Donnerstag bestätigte der psychiatrische Experte in Anwesenheit eines Übersetzers seine Aussagen. Anschließend ging eine Ermittlerin auf die Fakten ein, die sich erstmals im Herbst 2008 auf der Königswiese im hauptstädtischen Park abgespielt hatte, wo zwei Paare sich im Gras niedergelassen und es beim Angeklagten und seiner Gefährtin zum Sex gekommen war.

Frühreif

Es sei schwer vorstellbar, dass das für seine 13 Jahre ziemlich frührreife Mädchen sich in einem öffentlichen Raum nicht effizienter hatte wehren können. Auch hatte sie anscheinend ihrem damaligen Freund gesagt, sie wäre 16 Jahre alt, so die Ermittlerin weiter.
Ein weiterer Zeuge bestätigte den frühreifen Charakter des vermeintlichen Opfers.

Eine andere Zeugin und Sozialarbeiterin beschrieb den Beschuldigten als Einzelgänger, der aber mit gutem Zuspruch durchaus zugänglich war. Auf der anderen Seite hat das Opfer auf präzise Anfrage der Zeugin hin die sexuelle Beziehung mit dem Angeklagten, dem sie mehrmals ihre Liebe bekundete, verschwiegen, statt ihr die Vergewaltigung zu diesem Zeitpunkt schon zu beichten.

Hinters Licht geführt

Diese Zuneigung sei mit der Zeit erkaltet, meinte der Präsident, der dann dem Angeklagten das Wort gab. Dieser versicherte, er habe niemand verletzten wollen und hätte auch nicht den Eindruck, dies getan zu haben. Es war nämlich seine Freundin, die sich ihm angeboten hatte, so der Beschuldigte am Donnerstag vor den Richtern.

Seine Verteidigerin, Me Claudia Monti, sprach dann auch ihre delikate Aufgabe an, da formaljuristisch eine Straftat vorliege, wenn man aber die menschliche Komponente hinzunimmt, muss man feststellen, dass die Klage auf der Aufmerksamkeit der Mutter auf einen Eintrag im Tagebuch des vermeintlichen Opfers beruhe.

Tagebuch nicht mehr auffindbar

Leider ist dieses Tagebuch heute nicht mehr auffindbar. Auch wurde die Klage erst ein Jahr danach eingereicht, dies mit eindeutigen Drohungen, dass der Beschuldigte auch finanziell belangt werde. Es gab dann einige Missverständnisse über das gut gefüllte Strafregister des Beschuldigten, für den die verzweifelte Anwältin trotzdem eine mit Auflagen versehene Strafe auf Bewährung erbat.

Staatsanwalt Bob Piron wies darauf hin, dass man formaljuristisch bei einer Minderjährigen unter 14 Jahren keine Zustimmung zum sexuellen Akt voraussetzen kann. Es handele sich hier aber um einen speziellen Fall von zwei Menschen, die nicht gerade als mit Vernunft begabt einzustufen sind. Er attestierte dem Beschuldigten, dass er hinters Licht geführt wurde und forderte für diesen isolierten Akt drei Jahre Haft, die leider nicht mit einer Bewährungsfrist versehen werden können. Das Urteil wird am 12. Februar 2013 gesprochen.