Das CHL hatte Terzis vor Jahren zu sich gerufen, um in der neurochirurgischen Abteilung des Klinikums „für Ordnung“ zu sorgen. Terzis, der sich bereits im Ausland einen guten Namen als Neurochirurg gemacht hatte, sollte aber auf Widerstand bei den drei genannten Ärzten stoßen. Terzis’ Auftreten sorgte in seinem Umfeld für Spannungen.
LINK Dr. Terzis contra Arzt-„Kollegen“ |
In besagtem Brief gingen die drei Neurochirurgen mit ihrem „Chef“ hart zu Gericht. Unter anderem schrieben sie damals, dass Terzis eine Gefahr für die Patienten darstelle. Ein schwerer Vorwurf, den Terzis natürlich nicht so einfach hinnehmen wollte. Er reichte Klage gegen die Verfasser des Briefes ein. Der Betroffene, der in Zwischenzeit als Neurochirurg in einem Klinikum in Köln arbeitet, forderte insgesamt 100.000 Euro an Entschädigung von seinen drei ehemaligen Arbeitskollegen, dies wegen falscher Anschuldigungen, Verleumdung, Rufschädigung und Beleidigung.
Gestern fällte die 13. Strafkammer nun ihr Urteil. Das Gericht verurteilte in Anwesenheit von zwei der drei Angeklagten sowie in Abwesenheit von Dr. Jorge Terzis die Beschuldigten zur Zahlung von insgesamt 40.000 Euro an Terzis. Dazu erhielt jeder der drei Neurochirurgen eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro.
Man werde aber wohl Berufung gegen dieses Urteil einlegen, so der Anwalt der drei Neurochirurgen gestern. In einem Schreiben teilte die Direktion des CHL gestern Abend ihr Erstaunen über dieses Urteil mit. Man werde die drei Ärzte in ihrem Vorhaben, erneut in dieser Sache vor Gericht zu ziehen, unterstützen.
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