/ Direktion droht kranken Mitarbeitern
Am vorigen Dienstag hat die Direktion von Villeroy&Boch kranken Mitarbeitern einen Brief geschickt und sie darauf aufmerksam gemacht, dass ein Krankenschein sie nicht vor Disziplinarmaßnahmen schütze. Wie Gilbert Matarazzo, Vorsitzender der Personaldelegation von V&B, dem Tageblatt erklärte, hätten insgesamt 54 krankgeschriebene Mitarbeiter einen solchen Brief erhalten.
In dem von Direktor Charles-Antoine De Theux unterschriebenen Brief unterstellt die Geschäftsleitung den kranken Angestellten, an einer „action concertée“ teilzunehmen, um ein Fernbleiben von der Arbeit zu organisieren, mit dem Ziel, die Produktion des Betriebes zu stören.
Eine solche abgesprochene Aktion, die an sich schon ein fehlerhaftes Verhalten darstelle, könne durchaus als illegaler Streik gedeutet werden. Jeder Teilnehmer müsse mit den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen rechnen. Ein ärztliches Attest würde den Arbeitnehmer nicht vor Konsequenzen schützen.
Provokation
Die Direktion erinnert daran, dass sie durchaus Kontrollen bei der Gesundheitskasse beantragen könnte, um die Legitimität der Arbeitsunterbrechungen überprüfen zu lassen.
Die Direktion werde bestimmt alle Maßnahmen treffen, die sich im Falle von Gefälligkeits-Krankenscheinen aufdrängen.
Gilbert Matarazzo bestätigt zwar, dass die Krankenrate seit dem vorigen März, als die Schließung des Werks bekannt gegeben wurde, in der Tat gestiegen sei.Nichtsdestoweniger nannte er den Brief dem Tageblatt gegenüber eine Provokation, denn den Aussagen der Direktion zufolge seien all die Ärzte, welche die Krankenscheine ausgestellt haben, entweder sehr entgegenkommend („complaisant“) oder aber sie seien inkompetent.
Der erwähnte Brief werde wohl ein Thema beim ersten Schlichtungstermin am kommenden Donnerstag, dem 12. November, sein.
Eine Kontrolle von 54 krankgeschriebenen Arbeitnehmern sei allerdings nicht so einfach. Wie uns von der Abteilung „Lutte abus et fraude“ der Gesundheitskasse erklärt wurde, muss jedes Kontrollgesuch vom Arbeitgeber motiviert sein und individuell beantragt werden; eine „Gruppenkontrolle“ von 54 Angestellten sei nicht möglich. Die Gesundheitskasse sei nicht dafür da, die Verwaltungsprobleme von Betrieben zu lösen, sagte eine Angestellte der Gesundheitskasse dem Tageblatt gegenüber.
Momentan beschäftigt die Gesundheitskasse sechs Kontrolleure, die entweder bei einer Anfrage eines Arbeitgebers oder auf Eigeninitiative krankgeschriebene Arbeitnehmer überprüfen können.
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