/ Diekircher Bier: EU-Kommission warnt vor Täuschung
Die Kommission warnt vor einer Täuschung der Konsumenten und hat die geplante Verlagerung an klare Bedingungen im Bereich des Konsumentenschutzes geknüpft.
Um Verbraucher in Bezug auf die Herkunft der Inhaltsstoffe des „Dikricher“ nicht in die Irre zu führen, müsse sich ABInbev streng an die Auflagen der EU-Richtlinie zur Etikettierung von Lebensmitteln (2000/13/CE) halten.
Da bei den Verbrauchern angesichts des Produktnamens der Eindruck entstehen könne, das Bier werde auch nach der Produktionsverlagerung weiterhin in Diekirch gebraut, muss auf dem Etikett des Bieres klar und deutlich auf den tatsächlichen Produktionsstandort hingewiesen werden.
Diese Stellungnahme zeige, dass der Wechsel des Produktionsstandortes nicht so einfach möglich sei, wie sich das Unternehmen ABInbev dies wohl vorstellt, so Turmes in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung.
Die Luxemburger Regierung solle auf der strikten Einhaltung der Etikettierungs-Direktive beharren, so der EU-Parlamentarier, und rät den Luxemburger Brauern, ihre Marken nach EU-Verfahren eintragen zu lassen.