In seiner Sitzung vom 19. Juli letzten Jahres beschloss auch der Diekircher Gemeinderat die Einführung einer Gebühr auf leerstehende Wohnungen. Der Jahresbetrag wurde mit 500 Euro (seit Dezember 1.200 Euro) pro leere Wohneinheit festgelegt. Zweck der Abgabe ist, die Eigentümer zur Vermietung des Wohnraums zu bewegen.
Dem Diekircher „député-maire“ Claude Haagen schwebt nun vor, die leerstehenden Wohnungen bei den einzelnen Eigentümern mit einem „Recht auf Untervermietung“ zu mieten. Der Preis, den die Gemeinde den Eigentümern anbietet, würde unter dem „normalen“ monatlichen Mietpreis liegen. Dafür erhalte der Eigentümer aber eine „Mietgarantie“, ihm werde die monatliche Miete von der Gemeinde garantiert, ob die Wohnung nun bewohnt oder unbewohnt ist.
Die Gemeinde würde anschließend diese Wohnungen sozialen Kriterien entsprechend an minderbemittelte Mitbürger weitervermieten. „Warum sollten wir neue Sozialwohnungen errichten, wenn wir derart viele Wohneinheiten in Diekirch leerstehen haben“, so Haagens originelle Idee.
Mehr dazu in der Freitagausgabe des Tageblatt.
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