Die Verwaltung will abspecken

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Bis Mitte 2018 müssen die Gemeinden ihren neuen allgemeinen Bebauungsplan erstellt haben, andernfalls keine Einzel-Bebauungspläne mehr genehmigt werden.

Innenminister Dan Kersch (LSAP) meint es ernst mit der administrativen Vereinfachung. Am Mittwoch stellte er den Entwurf des sogenannten Omnibus-Gesetzes vor. Dieser wird Änderungen an etlichen anderen Gesetzestexten nach sich ziehen. Die geplanten Neuerungen sollen sowohl den Bürgern als auch den Kommunen und Betrieben das Leben erleichtern.

Kellnerinnen dürfen in Zukunft mit den Kunden tanzen

Das Omnibus-Gesetz zur administrativen Vereinfachung wird 10 Gesetze abändern. Zum Opfer fallen werden ihm auch drei großherzogliche Erlasse. Darunter der vom 13. August 1915, der die weibliche Bedienung in Hotels und Cabarets regelte. Laut Erlass durften Kellnerinnen nicht mit den Kunden tanzen und sich an den Tisch der Kunden setzen.

Etliche Neubestimmungen betreffen die kommunalen Bebauungspläne (PAG). Der neue allgemeine Raumordnungsplan der Gemeinde soll bis zum 8. August 2018 fertiggestellt sein, so Innenminister Kersch im Anschluss an die Ministerratssitzung am Mittwoch. Sollte eine Gemeinde dies nicht schaffen, würden keine Einzel-Bebauungspläne (PAP) genehmigt. Diese sollen übrigens in Zukunft elektronisch publiziert werden.

In Zukunft wird ein PAP auch dann genehmigt, wenn nur zwei Drittel der Grundstücksbesitzer mit dem Projekt einverstanden sind. Sie müssen jedoch im Besitz von mehr als 50 Prozent der Fläche sein. Grundstücksbesitzer haben im Fall einer Umklassierung des Geländes in Zukunft Anrecht auf eine Entschädigung.

Vorgesehen ist, dass von der Verwaltung nicht beantwortete Anträge nach einer mehrmonatigen Frist als genehmigt gelten. Freuen dürfte man sich jedoch nicht allzu früh, denn die auf das „administrative Schweigen“ folgende Zustimmung dürfte recht restriktiv gehandhabt werden.