Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Zuchthaus

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Was den Tathergang - Tötung eines 34-jährigen Mannes - angeht, gab es gestern Nachmittag keine neuen Elemente. Nicht unwichtig aber waren die Erklärungen des Beschuldigten, die das Warum, Wieso und Wie klarstellen sollten. Interessant war vor allem die Position der Kriminalkammer bezüglich der Zivilklage. Romain Durlet

Zu Beginn der gestrigen Sitzung konnte eine direkte Zeugin Einzelheiten über die Tat angeben.
Sie hatte, als sie ihre Fenster putzte, mitbekommen, dass vor ihrer Haustür in der rue Epernay ein Zwist stattfand, bei dem zwei Männer sich in die Haare gerieten.
Sie hatte gesehen, dass der heute Beschuldigte sein Opfer mit einem Faustschlag zu Boden brachte, dann das Messer zückte und auf ihn einstach. Auch erklärt sie, dass er dem Mann, als er bereits am Boden lag, Fußtritte in den Kopf und in den Leib versetzte.
Das Opfer sei umgefallen wie ein Toter.
Ein weiterer Zeuge fuhr mit dem Wagen vorbei, als die Tat geschehen war, war ausgestiegen, um nach dem Opfer zu sehen und ließ sich nicht vom Täter beeindrucken, der wenige Meter daneben stand und ihn aufforderte, sich nicht darum zu kümmern.
Der Beschuldigte stand alsdann gestern der Kriminalkammer Rede und Antwort. Präsident Prosper Klein unterstrich, dass er bereits zweimal wegen Gewalttätigkeiten vorbestraft sei.

„Er soll krepieren“

Nachdem Rolff bemerkt hatte, dass W., den er bei sich zu Hause aufgenommen hatte, ihn bestohlen hatte, wollte er die Tat weder bei der Steinforter noch bei der Capellener Polizei melden, da er mit ihnen im Klinsch war. „Ich wollte deshalb das Gesetz selbst in die Hand nehmen“, gibt er an und habe den 34-Jährigen zu der hauptstädtischen Polizei in der Galerie Kons bringen wollen, was ihm jedoch nicht gelungen sei.
Allerdings hatte er bei seinem Verhör nach der Tat bei den Sicherheitsbeamten angegeben, er hoffe, dass sein Opfer krepiere, und wenn nicht würde er nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis die Sache in die Hand nehmen.
Allerdings hatte er ein Alkoholgehalt von 1,8 Promille. Das Messer, das er bei sich trug, will er zum Selbstschutz mit sich geführt haben.
Dies am helllichten Tag? Prosper Klein ist skeptisch.
„Sie entsprechen nicht dem Opfertypen, der das Gesindel im Bahnhofsviertel an sich zieht wie der Mist die Fliegen.“
Der Präsident geht nicht davon aus, dass man tagsüber eine Waffe bei sich trägt, um sich im besagten Viertel vor Überfällen zu schützen. „Zehntausende von Leuten verkehren jeden Tag im Bahnhofsviertel. Können Sie sich vorstellen, dass jeder ein Messer oder eine Pistole bei sich trägt, um sich gegen Angriffe zu wehren?“

Zivilklage

Der Beschuldigte versucht die Tat nach seinen eigenen Erinnerungen darzustellen, gibt aber an, W. nicht habe töten zu wollen. Und er meint zum Schluss: „Hier wurde nicht nur eine Person getötet, sondern zwei.“ Und unter der zweiten Person versteht er sich selbst.
Die vorliegende Zivilklage mit der Forderung nach Entschädigung für die Mutter des Opfers ist Präsident Prosper Klein sichtlich ein Dorn im Auge. In der Tat habe sich weder die Mutter noch sonst ein Familienmitglied um W. gekümmert.
Während 16 Jahren habe er als Parasit unserer Gesellschaft gelebt, sein Einkommen aus Drogenhandel und Diebstählen bezogen und habe sich von der Gesellschaft aushalten lassen.
„La Chambre criminelle refuse de monnayer ceux qui ne s’occupent pas d’une victime!“
Und wie der Zufall es so wolle: Die einzigen, die sich um das Opfer zu Lebzeiten gekümmert hätten, sei der Beschuldigte und seine Freundin gewesen!

Kein geplanter Mord

Me Philippe Penning erklärt dem Gericht, dass sein Klient keineswegs den Mord geplant hatte und dass er das Messer, das er zur Tat benutzte, öfters mit sich trug, also nicht speziell an diesem Tag mit der Absicht zu töten.
Der Staatsanwalt hingegen schlägt schärfere Töne an und beantragt 20 Jahre Zuchthaus für den Beschuldigten.