/ Die Kontrolle soll besser werden
Es ist das zweite Mal innerhalb von zwei Jahren, dass sich das Parlament im Rahmen einer Orientierungsdebatte mit der Polizei befasst.
Aufgaben der IGP |
Während am 20. März 2007 die innere Sicherheit im Mittelpunkt der Gespräche stand, wird es morgen die interne Organisation sein. Speziell werden die Abgeordneten über die Kontrollmechanismen innerhalb des Polizeiapparates beraten.
Das aktuelle Polizeigesetz geht auf das Jahr 1999 zurück. Damals, vor zehn Jahren, wurde hiermit die gesetzliche Grundlage für die Fusion von Polizei und Gendarmerie gelegt. Die Verantwortlichen versprachen sich von der Zusammenlegung eine Optimierung der verschiedenen Dienste innerhalb der „force publique“.
Mit der angesprochenen Fusion stellten sich aber verschiedene neue Probleme. Eines hiervon betraf die interne Kontrolle. Bis zu diesem Moment waren die hierarchische Kontrolle innerhalb der Polizei sowie die gegenseitige Kontrolle von Gendarmerie und Polizei als ausreichend angesehen worden. Letztgenannte Maßnahme fiel aber mit der Schaffung eines einzigen Korps weg. Der Gesetzgeber beschloss daher eine neue Kontrollinstanz, die „Inspection générale de la police“ (IGP, siehe Kasten), zu schaffen.
Eigenes Statut
Nach und nach kamen aber die Grenzen und Schwächen dieser Einheit ans Licht. Insbesondere im Rahmen der Ermittlungen in der Affäre „Bommeleeër“ zeigte sich, dass die Unabhängigkeit und die nötige Distanz zwischen IGP und zum Polizeikorps nicht zweifelsfrei und automatisch garantiert sind.
Um diesen Missstand zu beheben und ähnliche Situationen zukünftig zu verhindern, regt der zuständige Justizausschuss in seinem im Vorfeld der Orientierungsdebatte verfassten Bericht nun an, der IGP ein eigenes Statut zuzuerkennen. Auf diese Weise sollen die Unabhängigkeit vergrößert sowie die Effizienz der Behörde, die auch weiterhin dem Justizminister direkt unterstellt sein soll, verbessert werden.
Die Führung der „neuen“ IGP soll entsprechend den Vorschlägen des Parlamentsausschusses einer Doppelspitze, bestehend aus einem Polizeibeamten einerseits und einem Magistraten bzw. Juristen anderseits, übertragen werden. Die Nominierungen für beide Posten sollen von der Regierung vorgenommen werden.
Des Weiteren soll die Ausbildung der Ermittler verbessert und die IGP fortan automatisch in alle Disziplinarverfahren eingebunden werden.
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