/ Die freie Wahl

Leider, so bemängelt der mittlerweile unabhängige Abgeordnete Jean Colombera in einer parlamentarischen Frage, bleibe es dabei, dass es zur allgemeinen Situation hierzulande rund um die Transporte in privaten oder öffentlichen Ambulanzen weiterhin viele Fragen und leider auch Beanstandungen gebe.
Praktische Details
Einige Präzisierungen liefert aber nun Ressortminister Mars di Bartolomeo in seiner Antwort.
• Das Prinzip der freien Wahl des Transport-Dienstleisters („libre choix“) bei nicht notfallmäßigen Transporten sei im Sozialgesetzbuch verankert (Artikel 19, Absatz 1).
• Etwaige Beschwerden im Bereich des Krankentransports sind abhängig von der Art der Beschwerde und vom Statut des Transporteurs. Die CNS ist zuständig, wenn es um die Übernahme der Transportkosten geht.
• Was den Krankentransport im Krankenwagen angeht, gibt es keine offiziellen Tarife, außer jenen der Taxenreglementierungen für Transporte, die von öffentlichen oder kommunalen Dienstleistern ausgeführt werden. Etwaige Beschwerden über die umgesetzten Tarife sind direkt an den Dienstleister zu richten.
Die Statuten der CNS sehen vor, dass Transporte, die von öffentlichen oder kommunalen Dienstleistern ausgeführt werden, gemäß den existierenden offiziellen Taxenreglementierungen übernommen werden, bei Transporten, die von kommerziellen Anbietern oder Privatpersonen ausgeführt werden, werden die Kosten in Höhe eines festgesetzten Prozentsatzes eines Referenzkilometerpreises übernommen.
• Die Liste der gemäß der Statuten der CNS akkreditierten Taxiunternehmen ist auf der Internetseite der Kasse abrufbar (www.cns.lu).
In dem Maße, in dem diese Unternehmen ebenfalls über eine Niederlassungsermächtigung als Ambulanzunternehmen verfügen, werden sie in dieser Liste geführt.
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