Der Staatsrat vermisst einen durchdachten Plan

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Obwohl größtenteils mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, übt der Staatsrat in seinem Gutachten auch Kritik an der Vorgehensweise der Regierung.

In seinem Gutachten weist der Staatsrat darauf hin, dass das Wahlgesetz von 2003 in der Zwischenzeit schon dreimal geändert worden sei. Da dieses Gesetz eines der Fundamente des Rechtsstaats betreffe, sollte es sich vor allem durch Stabilität auszeichnen. Die vielen Änderungen würden das Gefühl von Improvisation vermitteln. Man vermisse einen durchdachten Plan. Dies würde nicht dazu beitragen, das Desinteresse der Bevölkerung an der Politik zu mindern. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Überprüfung der Unvereinbarkeit des Staatsbeamtenstatuts mit der Ausübung eines kommunalen Mandats, die Schaffung einer zentralen Sammelstelle für Wahlresultate, die Einführung eines legalen Rahmens für Wahlbeobachtungen, die Legalisierung von elektronischen Wählerlisten sowie die Eintragung von Nicht-Luxemburgern in die Wählerlisten. Zurzeit werden die Wahlen aufgrund der Listen durchgeführt, wie sie am 1. April des Vorjahres bestehen. Der Gesetzesvorschlag sieht nun vor, dass die Bedingungen am Tag der Wahl erfüllt sein sollen. Einig sind sich Regierung und Staatsrat darüber, dass den Nicht-Luxemburgern nun mehr Zeit zu Verfügung stehen soll, um sich auf die Wahllisten einzutragen. Kein Einspruch hat der Staatsrat, was die Einführung von elektronischen Wahllisten angeht. Luxemburg hat sich, wie alle Mitglieder der „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“, damit einverstanden erklärt, jedes Land oder Organisation einzuladen, welche die nationalen Wahlen beobachten wolle. Der Staatsrat hat kein Problem damit, diesem Fakt einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Heftig kritisiert der Staatsrat den Vorschlag, ein zentrales Regierungsbüro zu schaffen, das mit der Sammlung und Verbreitung der offiziösen Wahlresultate befasst werden soll. Warum sollen die Präsidenten der Wahlbüros umgangen werden? Falls die Proklamation der offiziellen Resultate am Tag nach dem Wahlgang zu spät sei, könne man ebenso gut dafür sorgen, dass die Prozeduren vereinfacht werden und die Veröffentlichung schneller geschehe. Es gebe keine Ursache, eine parallele Instanz zu den Wahlbüros zu schaffen. Zurzeit liege der Wahlvorgang außerhalb des Einflusses der Regierung, und dies solle auch so bleiben. Was die Unvereinbarkeit des Staatsbeamtenstatuts mit der Ausübung eines kommunalen Mandats angehe, kritisiert der Staatsrat den Vorschlag, den entsprechenden Absatz im bestehenden Gesetz zu streichen. Laut Regierung sei jeder Staatsbeamte von seinem Statut her gezwungen, alles zu vermeiden, was seiner Funktion schaden könnte. Dadurch würde allerdings, so der Staatsrat, jeder Staatsbeamte das Risiko einer Fehlinterpretation der Gesetzestexte selbst tragen.
c.mol.