Nach der umstrittenen Livange-Wickrange Affäre hatte das Parlament im vergangenen Jahr eine Resolution angenommen, die die Einführung eines Verhaltenskodex für Abgeordnete forderte. Die Parlamentskommission für Institutionen sammelte verschiedene Verhaltenskodex-Modelle aus dem Ausland. Als Grundlage für den nun vorliegenden Entwurf wurde der Verhaltenskodex für EU-Parlamentarier zurückbehalten. Am Mittwochmorgen trafen sich die Ausschussmitglieder, um den Entwurf zu erörtern.
Ob der Verhaltenskodex auch eingehalten wird, wird von einem fünfköpfigen, unabhängigen Ausschuss überwacht. Seine Mitglieder dürfen dem Parlament nicht angehören. Der Ausschusspräsident wird von den fünf Kommissionsmitgliedern gewählt.
Der Kodex sieht ein „Frühwarnsystem“ vor, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Befindet sich ein Abgeordneter in solch einer Situation, muss er sofort Gegenmaßnahmen einleiten. Kann der Betreffende den Interessenkonflikt nicht lösen, muss er sich an den Präsidenten des beratenden Ausschusses widmen.
Fragebogen
Der Parlamentarier muss in einem Fragebogen alle Nebenaktivitäten und Nebeneinkünfte offenlegen. Obwohl diese Regelung bereits existierte, wird sie nun ergänzt und verschärft. Auch ist es einem Abgeordneten untersagt, im Interesse von Drittpersonen zu handeln.
Im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes erhalten Parlamentarier ab und zu Geschenke. Letztere müssen abgelehnt werden, wenn der Wert des Geschenks über 150 Euro liegt. Andere Vorteile wie z.B. bezahlte Aufenthalte oder Flüge, die dem Parlamentarier von Drittpersonen angeboten werden, müssen dem beratenden Ausschuss mitgeteilt werden.
Hält ein Parlamentarier den Verhaltenskodex nicht ein, kann er vorläufig aus dem Abgeordnetenhaus ausgeschlossen werden und muss auf seine Diät verzichten. Wird ein Regelverstoß, welcher strafrechtliche Folgen haben kann, festgestellt, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Strafe wird dann in einer öffentlichen Sitzung ausgesprochen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können