/ Der Fonds du Logement hat ausgelebt

Geht es der Regierung nach, hat der Fonds du logement bald ausgedient. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung stoße an ihre Grenzen, heißt es in der Begründung des Gesetzprojekts, das Anfang Dezember deponiert worden ist. Dort wird die Schaffung einer Nationalen Gesellschaft für urbanistische Entwicklung (SNDU S.A.) vorgeschlagen. In diese kommerzielle Gesellschaft soll der Fonds du Logement und später wohl auch die zweite, ältere öffentliche Wohnungsbaugesellschaft SNHBM aufgehen.
Der Fonds war 1979 ins Leben gerufen worden, um Baugelände zu erwerben, Wohnungen zum Verkauf oder zur Vermietung bauen zu lassen. Zu seinen ersten Projekten zählten die Sanierung des Stadtgrund in Luxemburg, von Aal Esch in Esch/Alzette und des Brill in Düdelingen. Weitere Projekte waren u.a. Sauerwiss in Gasperich, Eecher Schmelz in Luxemburg oder die Schaffung einer ökologischen Siedlung in Walferdingen. Beteiligt ist der Fonds derzeit an der Umwandlung der Industriebrache im Düdelingen, wo langfristig 630 Wohnungen entstehen sollen. Ebenfalls ein Fonds-Projekt, diesmal zusammen mit der Gemeinde Esch, ist „Wunnen am Park“ in den Escher Nonnewisen.
Mehr als 1.700 Mietwohnungen
In den Jahren wuchs der Fonds zum größten Besitzer von Mietwohnungen heran. Derzeit besitzt er über 1.700 Wohnungen in 36 Gemeinden des Landes, mit Schwerpunkt in Luxemburg, Differdingen , Esch-Alzette und Düdelingen. Dieser Bereich soll in Zukunft laut Gesetzprojekt in eine neu zu schaffende Gesellschaft überführt werden, die „Fonds du Logement S.A. nationale“.
Anders als der Fonds du logement, eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit starker Bindung an die Regierungsbehörden, wird die neue Nationale Gesellschaft für urbanistische Entwicklung wie jede andere kommerzielle Gesellschaft auf dem Wohnungsmarkt aktiv sein. Seine Aktionäre werden wohl in einer ersten Etappe vor allem der Staat, die Gemeinden und andere öffentliche Einrichtungen sein. Doch der Eintritt von Privatkapital wird nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass dem Staat bei der Veräußerung dieser Privatanteile später ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird und der Anteilhaber sich den Zielsetzungen der Gesellschaft verpflichtet, heißt es im Gesetzentwurf. Dasselbe gilt auch für die neue Vermietergesellschaft Fonds du Logement S.A. nationale.
Wie jedes andere Privatunternehmen wird die SNDU Anleihen aufnehmen und Filialen gründen können. Auch darf sie sich andere Gesellschaften beteiligen. Die Kontrolle über die Tätigkeit der neuen Unternehmen wird ein Aufsichtsrat übernehmen, deren Mitglieder anders als die Geschäftsführung vom Großherzog genannt werden.
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